Schutz vor Vogelgrippe

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Zum Schutz gegen die in Asien grassierende Vogelgrippe weist die Kreisverwaltung alle Geflügelhalter auf die Beachtung der Viehverkehrsordnung und der Geflügelpest-Verordnung hin.

So ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln, unabhängig von der Größe des Bestands, verpflichtet, seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der Kreisverwaltung anzuzeigen. Die Zahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort sind anzugeben. Bei Fragen hilft der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel, Telefon 06571/14353.

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