Schwarzarbeit kostet 100 000 Euro

BERNKASTEL-WITTLICH. Schwarzarbeit lohnt nicht, warnt nicht nur die Handwerkskammer. Jüngstes Beispiel: Zum dritten Mall innerhalb eines Jahres verhängte die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich jetzt ein Bußgeld über 100 000 Euro. Die Betroffenen haben Einspruch eingelegt.

100 000 Euro soll einen "Allrounder" aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich sein Einsatz kosten, den er illegal an den Tag gelegt hat. Der schwarz arbeitende Unternehmer hat laut Handwerkskammer Trier (HWK) mehrere Freunde und Familienangehörigen angestellt und vornehmlich Bauleistungen ausgeführt. Allerdings hätten auch illegale Anstriche, Dacheindeckungen, Elektro- und Sanitärinstallationen das Leistungsangebot abgerundet. Nach dem Verdacht auf Schwarzarbeit wegen ohne Meisterzulassung erledigter Handwerksarbeiten folgten Baustellenkontrollen und eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume. Gerhard Hilsamer von der HWK: "Der Unternehmer hatte an einer Vielzahl von Objekten mitgewirkt. Die Baustellen verteilen sich auf den gesamten Kammerbezirk." Die Höhe der Strafe, immerhin 100 000 Euro, orientiere sich am Vorteil, der durch die illegale Arbeit erwirtschaftet worden sei, so Alfons Kuhnen, Pressesprecher der für den Bußgeldbescheid zuständigen Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Es handle sich nicht um einen Fall nach der Devise : "Da baut einer schwarz sein Häuschen und ihm hilft jemand dabei", sondern um unerlaubte Handwerksausübung. Alfons Kuhnen erklärt, was damit gemeint ist: "Das ist die Ausübung eines Gewerbes durch einen Betrieb, der dafür nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, - zum Beispiel ein Malermeister führt Elektroarbeiten aus." Fälle von Schwarzarbeit würden der Kreisverwaltung nicht durch eigene "Detektivarbeit" bekannt. "Schwarzarbeit wird in der Regel durch Hinweise aus der Bevölkerung der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft gemeldet", sagt Alfons Kuhnen: " Die HWK hat einen Außendienstmitarbeiter, der Schwarzarbeit oder unerlaubte Handwerksausübung selbst feststellt oder gemeldet Fälle entgegennimmt." Im aktuellen Fall, gegen den schon Einspruch eingelegt wurde, haben Hauptzollamt und Arbeitsamt gemeinsam ermittelt. Das Ergebnis wird generell neben der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaft der jeweils zuständigen Kreisverwaltung mitgeteilt, die die angezeigten Fälle prüfe. Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahrens einleitet, dass mit einem Bußgeldbescheid enden kann. Und zwar in dieser Höhe im Kreis Bernkastel-Wittlich schon zum dritten Mal innerhalb eines Jahres. Die beiden anderen 100 000-Euro-Bescheide erhielten je zwei Verwandte eines Betriebs, der illegal Pflasterarbeiten erledigt haben soll. Auch gegen diesen Bescheid, der noch aus 2003 stammt, wurde Einspruch erhoben, weshalb die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich keine Details nennen will. "Es handelt sich dabei um ein schwebendes Verfahren, über das noch im März vom Amtsgericht Wittlich entschieden wird", informiert der Pressesprecher der Kreisverwaltung, Alfons Kuhnen. Die Schwarzarbeit sei nicht im Rahmen eines öffentlichen Auftrags entdeckt worden. 100 000 Euro sind übrigens nicht die Höchststrafe. Alfons Kuhnen: "Die maximale mögliche Höhe des Bußgeldes beträgt 100 000 Euro bei unerlaubter Handwerksausübung und 300 000 Euro bei sonstiger Schwarzarbeit." 300 000 Euro Bußgeld habe die Kreisverwaltung auf einen Schlag noch nicht verhängt. In der Regel werde die Wirtschaftskammer um Stellungnahme gebeten, um den wirtschaftlichen Vorteil zu ermitteln, nach dem sich die Höhe des Bußgeldes richte. Und Bußgelder gibt es auch für die Auftraggeber. Gerhard Hilsamer von der HWK abschließend: "Wer wissentlich einen Schwarzarbeiter beauftragt, macht sich ebenfalls einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss gleichermaßen mit Bußgeld rechnen. Obendrein hat er meist noch den Schaden durch die erhaltene Pfuscharbeit."

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