Schwerer Kindesmissbrauch: Fünf Jahre Freiheitsstrafe für 53-Jährigen

Trier/Morbach · Wegen Kindesmissbrauchs in zahlreichen Fällen hat das Landgericht Trier einen 53-Jährigen Mann aus Morbach zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte selbst bestreitet die Tatvorwürfe nach wie vor. Die Verteidigerin hat Revision angekündigt.

Leicht kopfschüttelnd nimmt der 53-Jährige den Urteilsspruch der Ersten Großen Jugendkammer entgegen. Es ist der Schlusspunkt eines langen Verfahrens, das im August begonnen hatte. Der gelernte Heizungsbauer mit musikalischen Ambitionen, ein gebürtiger Bonner, hat seit Prozessbeginn im Sommer an seiner Version als Opfer einer Verschwörung festgehalten - er habe dem zwölfjährigen Nachbarkind aus einer angeblich zerrütteten Familie nur helfen wollen - und auch dieser Familie selbst. Daraus sei eine "Kuschelbeziehung" zu dem Mädchen entstanden, mehr aber nicht. Am Ende aber hätten sich alle, denen er haben helfen wollen, gegen ihn verschworen. Fast eine halbe Stunde lang wiederholt er diese von Selbstmitleid geprägte Version gestern nochmals mit dünner Stimme und monotoner Rede. Das Plädoyer des Staatsanwalts (er will seinen Namen nicht veröffentlicht haben) begleitet er mit Unmutsgesten - ebenso die ergänzenden Ausführungen der Nebenklagevertreterin Ruth Streit-Stifano. Der Staatsanwalt sieht 17 Fälle des schweren Missbrauchs und drei Fälle von einfachem Missbrauch als erwiesen an. Tatsächlich ist die Beweislage erdrückend: Ein Großaufgebot von Zeugen aus Morbach, darunter das junge Hauptopfer und dessen gleichaltrige Freundinnen haben ihn im Lauf der Zahlreichen Verhandlungstage schwer belastet. Zu den Belastungszeugen zählen sogar die eigene Ehefrau, die heute getrennt von ihm lebt sowie die erwachsene Tochter. Bei ihr hat der Angeklagte eingeräumt, sie im Alter von vier Jahren einmal sexuell missbraucht zu haben.

Ungewöhnlich kurz ist das Plädoyer von Verteidigerin Sylvia Karrenbauer: "Diese Beweisaufnahme war unzureichend. Aber was soll ich mit hier noch vergeblich den Mund fusselig reden - ich beantrage Freispruch." Gegenüber dem TV erklärt Karrenbauer später, dass sie gegen das Urteil Revision einlegen werde.
Nach eingehender Beratung verkündet Vorsitzender Albrecht Keimburg das Urteil: Fünf Jahre Freiheitsstrafe - zwei Monate weniger als beantragt. Umfangreich geht Keimburg in der Urteilsbegründung auf die nach Auffassung der Kammer erwiesene Glaubwürdigkeit der jungen Hauptzeugin ein. Es sei nie ihre Absicht gewesen, den Angeklagten durch Verleumdungen ans Messer zu liefern. Dagegen spreche schon das zunächst zurückhaltende Aussageverhalten des Mädchens, aber auch der Umstand, dass die Vorgänge erst langsam und über Umwege, über eine Freundin und deren Eltern und dann über die Schule ans Licht gekommen seien.
Auch während der Urteilsbegründung begleitet der Angeklagte die Worte von Vorsitzendem Keimburg mit verständnislosem Kopfschütteln. Der Richter quittiert dies seinerseits mit einem warnenden Hinweis an den soeben Verurteilten: "Wenn sie während der Haft nicht in sich gehen, eine Therapie machen und nicht ihre Fehleinstellung zu den Dingen korrigieren, dann werden Sie diese fünf Jahre bis zur letzten Minute absitzen und auch nach der Entlassung unter ständiger Beobachtung bleiben."