Serieneinbrecher soll fünf Jahre hinter Gitter

Trier/Neuhütten · Das Landgericht Trier hat einen 51-jährigen Mann wegen sieben Einbrüchen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er hatte Diebesgut im Gesamtwert von 172.000 Euro erbeutet. Als Zeugen berichtete ein bestohlenes Ehepaar aus Neuhütten bei Hermeskeil von 142.000 Euro Schaden.

Sieben Einzelfälle, 30 Zeugen, mindestens sechs Verhandlungstage: Der Prozess gegen einen 51-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein im Kreis Birkenfeld droht zunächst lang und aufwendig zu werden. Eine Verständigung (Deal) zwischen den Beteiligten ermöglicht jedoch ein schnelles Urteil: Für den Fall eines umfassenden Geständnisses sagt die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts eine Strafe von maximal fünf Jahren zu.

Der Lebenslauf: Schon die Kindheit des Angeklagten verläuft schwierig. Geboren im Ruhrgebiet, wird er als Zweijähriger adoptiert und wächst in Prüm auf. Als Jugendlicher wohnt er in einem Internat und bricht zwei Ausbildungen ab. Seine kriminelle Karriere beginnt mit Diebstählen. Mit 18 muss er zwei Jahre lang ins Gefängnis, es folgen weitere sechs Jahre wegen Bankraubs. Versuche der Resozialisierung durch eine Ausbildung und eine Drogentherapie scheitern. "Ich hab's draußen nie lange in einer Firma ausgehalten und saß bisher 23 Jahre im Knast", stellt der Angeklagte nüchtern fest.

Die Einbrüche: Der 51-Jährige gesteht sieben Einbrüche in den Kreisen Trier-Saarburg, Birkenfeld und Bad Kreuznach (der TV berichtete). "Ich wollte mir Geld beschaffen, um einen Second-Hand-Laden aufzumachen und Drogen zu bezahlen", erklärt der Angeklagte. Durch Klingeln an der Haustür habe er jeweils sichergestellt, dass niemand zu Hause sei. Zu möglichen Mittätern und zum Verbleib des Diebesguts sagt er nichts.

Die Zeugen: Die weitaus größte Beute kommt in einem Wohnhaus in Neuhütten zustande. Münzen, Goldbarren, Schmuck und mehr summieren sich laut Gutachter auf 142.000 Euro. Die Hausratversicherung deckt nur einen Bruchteil davon ab. Hinzu kommt die Angst, wie das bestohlene Ehepaar vor Gericht schildert. "Ich fahre morgens zur Arbeit und denke: Hoffentlich passiert zu Hause nichts", sagt die Frau. "Abends schaue ich, ob noch alles da ist. Mein Mann schreckt nachts bei jedem Geräusch nach oben." Mit ähnlichen Folgen kämpft eine bestohlene Familie aus Börfink bei Birkenfeld, wo Elektrogeräte, Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von fast 20.000 Euro fehlten. Die Mutter sagt: "Unsere Tochter schläft nicht mehr in ihrem Zimmer und war in psychologischer Behandlung. Wir wollen das Haus verkaufen."

Das Urteil: Zugunsten des Angeklagten wertet das Gericht sein Geständnis und die Rückgabe von 20.000 Euro, die in seiner Wohnung gefunden wurden, an die Bestohlenen. Erheblich negativ fallen die Vorstrafen ins Gewicht. Das Urteil - fünf Jahre Gefängnis - ist noch nicht rechtskräftig. Zusammen mit einer Reststrafe, die zur Bewährung ausgesetzt war, hätte der Angeklagte bei seiner Freilassung im Alter von dann 58 Jahren fast 30 Jahre hinter Gittern verbracht.

EXTRA Das Verhalten des Angeklagten Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes registriert "einigermaßen fassungslos", dass sich der Angeklagte von langen Gefängniszeiten offenbar nicht beeindrucken lasse und sein Geständnis zwar umfassend, aber nicht von Einsicht und Reue geprägt sei.
Verteidiger Dietmar Bonn reagiert darauf und versucht den Eindruck der Gleichgültigkeit, den sein Mandant hervorruft, zu erklären: "Er hat sehr viel Zeit in der Justizvollzugsanstalt verbracht. Dort wird jedes Zeichen von Mitgefühl als Schwäche ausgelegt und gnadenlos ausgenutzt. Vor Gericht wurde er erstmals mit Opfern konfrontiert und setzt sich damit auseinander."
Der Angeklagte nutzt seine letzten Worte vor der Beratung der Kammer, um erstmals etwas über die Opfer zu sagen: "Ich hätte nicht für möglich gehalten, was die Leute durchmachen. So kann ich das nachvollziehen." cus

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