Sexuelle Nötigung: Freispruch für Angeklagten

Bitburg · Wo hört ein straffreier Annäherungsversuch auf, wo genau beginnt eine strafbare sexuelle Nötigung? Genau diese Frage hat das Bitburger Amtsgericht am Mittwoch klären müssen. Es sprach einen 27-Jährigen frei, der sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Übergriffe auf seine Ex-Freundin verantworten musste.

Bitburg. Einen kurzen Moment zuckt die rechte Augenbraue von Verteidiger Ulf Schlüter nach oben. Auch der neben ihm sitzende Angeklagte wirkt baff erstaunt, als Richter Udo May am Mittwoch im Bitburger Amtsgericht das Urteil verkündet: Der 27-Jährige wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - so, wie es Verteidiger Schlüter in seinem Plädoyer zuvor gefordert hat. Doch auch der Jurist scheint von dem Freispruch überrascht: Noch in der Sitzungsunterbrechung vor der Urteilsverkündung hat er bei seinem Mandanten vorgefühlt, ob dieser denn bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe auf Bewährung akzeptieren würde.
Doch soweit kommt es nicht, weil sich Richter Udo May und seine beiden Schöffen der Argumentation von Schlüter anschließen. "Der Grat zwischen strafbarer Gewalt und dem Versuch des Überwindens des Zierens einer Frau ist schmal", sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer. Und eben entlang dieser schmalen Grenze - aber nach Ansicht des Gerichts ohne diese zu übertreten - bewegte sich im April 2012 offenbar auch der Angeklagte, als seine Ex-Freundin ihn in seiner Wohnung in Bitburg aufsuchte.
Keine Anhaltspunkte für Gewalt


Ein Treffen mit unterschiedlichen Erwartungen: Das Paar hatte sich einige Wochen zuvor offiziell getrennt. Sie wollte bei dem Besuch ihr geliehenes Geld zurückbekommen, er wollte die Beziehung wieder aufnehmen. "Natürlich habe ich Annäherungsversuche gemacht", räumt der mehrfach, aber nicht wegen Sexualdelikten vorbestrafte 27-Jährige in der Verhandlung ein, "aber es war nicht meine Absicht, sie zu sexuellen Handlungen zu nötigen, ich habe sie nicht einmal körperlich bedrängt."
Was sich in der Wohnung zwischen den beiden abspielte, schildern die beiden vor Gericht nahezu identisch. Im Wohnzimmer versuchte der Eifeler mehrfach, die damals 22-Jährige zu küssen. Zunächst drehte diese sich weg, ließ sich dann aber doch von ihm umarmen und küssen - "widerwillig", wie sie vor Gericht betont. Als er ihr seine Hand auf die Brust legte, stieß sie ihn nicht etwa weg, sondern legte lediglich ihre Hand auf seine - "um ihn abzuwehren", wie sie erklärt. Er trug sie stattdessen ins Schlafzimmer. "Ich habe mich minderwertig, genötigt und bedrängt gefühlt", sagt die Bürokauffrau, die zu Beginn ihrer Aussage in Tränen aufgelöst ist.
Und doch sieht das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung notwendige Gewalt anwendete: Dafür nämlich hätte er einen Widerstand seines Gegenübers brechen müssen. Das tat der 27-Jährige aus Sicht von Staatsanwältin Stefanie Wöste, als er seine Ex-Freundin ins Schlafzimmer trug, sich auf sie legte und ihren BH öffnete. Nach Ansicht des Gerichts dagegen leistete die 22-Jährige eben keinen Widerstand: Sie strampelte nicht, sie schrie nicht - das gibt die junge Frau in der Verhandlung auch zu. Dennoch habe sie in dem Augenblick große Angst gehabt. "Es war nicht meine Absicht, ihr Angst zu machen oder wehzutun", beteuert dagegen der 27-jährige Angeklagte, "sie hätte jederzeit gehen können."

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