Sichere Heizöltanks

BERNKASTEL-WITTLICH. Im Hinblick auf den Hochwasserschutz werden an Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe (z.B. Heizöltankanlagen) in Überschwemmungsgebieten zusätzliche Anforderungen gestellt.

Dar-auf weist der Fachbereich Umwelt der Kreisverwaltung hin. Solche Anlagen dürfen in Überschwemmungsgebieten nur eingebaut, aufgestellt oder betrieben werden, wenn sie so gesichert sind, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder sonst ihre Lage verändern sowie mindestens über eine 1,3-fache Sicherheit gegen Auftrieb der leeren Anlage oder des leeren Anlagenteils verfügen. Außerdem müssen die Anlagen und Anlagenteile so angeordnet sein, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlüftungs- oder Befüllöffnungen oder sonstige Öffnungen eindringen kann. Anlagen in Überschwemmungsgebieten mit mehr als 5000 Liter Gesamtrauminhalt müssen alle zweieinhalb Jahre von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV oder DEKRA) überprüft werden. Bei Fragen in Einzelfällen stehen der Fachbereich Umwelt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14-416 oder die Fachbetriebe für Heizungsbau und Lageranlagen zur Verfügung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort