Amtsgericht Wittlich Sicherheitsmitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt

Wittlich · Ein 61-Jähriger soll einen 25-Jährigen in Wittlich mit Fäusten und Fußtritten im Gesicht verletzt haben. Das Opfer soll einen Nasen- und Jochbeinbruch sowie eine Gehirnerschütterung und Hirnblutungen erlitten haben.

Kaum Klarheit nach sieben Zeugenaussagen: Nach dem ersten Verhandlungstag eines Prozesses am Amtsgericht Wittlich, bei dem sich ein 61-jähriger Saarländer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss,  sind noch viele Fragen unbeantwortet.

Anklage Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mitarbeiter einer Security-Firma aus Saarbrücken vor, auf einer Veranstaltung in Wittlich im Oktober 2017 einen Gast nach seinem Rauswurf aus einer Veranstaltung kurz nach Mitternacht mit Faustschlägen und Fußtritten im Gesicht verletzt zu haben.  Zu der angeklagten Tat soll es nach einem Rauswurf des betrunkenen Gastes im Eingangsbereich der Veranstaltung gekommen sein. Da sich der 25-Jährige nicht damit abgefunden habe, dass er vor die Tür gesetzt wurde, habe dieser ihn verbal provoziert, sagt der angeklagte Security-Mitarbeiter. „Im Eingangsbereich standen mehrere Security-Mitarbeiter. Er hat uns beleidigt und mehrfach versucht, wieder hineinzukommen“, sagt der Angeklagte. „Ich habe ihm gesagt: ‚Geh jetzt nach Hause. Es hat keinen Sinn. Ich kann Dich nicht wieder hineinlassen.’“ Danach habe er dem 25-Jährigen sogar noch ein Feuerzeug geschenkt, damit er sich eine Zigarette habe anzünden können. „Dann habe ich mich wieder umgedreht, bin ein paar Schritte gegangen und habe gedacht: Es ist gut jetzt.“ Doch plötzlich habe er von hinten einen Tritt in den Rücken und einen Schlag in den Nacken erhalten, sagt der Security-Mitarbeiter. „Im Affekt habe ich mich umgedreht und ihm rechts und links einen Schlag ins Gesicht verpasst. Dann hat er sich auf den Po gesetzt. Für mich war die Sache damit erledigt.“ An weitere Handgreiflichkeiten könne er sich nicht erinnern, sagt der 61-Jährige. Doch in der Anklageschrift steht, dass der Security-Mitarbeiter den betrunkenen und vor die Tür gesetzten Gast noch mit Fäusten und Fußtritten malträtiert haben soll, währenddessen ein Kollege den 25-Jährigen am Boden festgehalten haben soll.  Das Opfer soll dabei einen Nasen- und Jochbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, eine Augenverletzung sowie Hirnblutungen erlitten haben und noch in der Nacht im Brüderkrankenhaus in Trier operiert worden sein.

Zeugen Auf der Zeugenbank sagt der 25-Jährige ein Jahr nach der Auseinandersetzung, er habe keine bleibenden Verletzungen davongetragen. „Ich hatte 3,5 Liter Bier getrunken. Was draußen passiert ist, weiß ich nicht mehr.“ Er könne sich erst wieder an sein Erwachen im Krankenhaus erinnern, sagt der 25-Jährige. Doch drei Zeugen, ebenfalls Gäste der Veranstaltung, wollen gesehen haben, dass eine Person in Richtung des Kopfes oder in das Gesicht des 25-Jährigen geschlagen und getreten haben soll, währenddessen er auf dem Boden lag. Für die Anklage problematisch ist dabei allerdings, dass keiner der geladenen Zeugen zweifelsfrei den Angeklagten als die Person, die den am Boden liegenden 25-Jährigen geschlagen und getreten haben soll, identifizieren kann. „Es war zu dunkel. Ich konnte nur jemanden mit krausem Haar erkennen“, sagt eine 31-jährige Zeugin, die den Vorfall aus einiger Entfernung beobachtet hat. Wobei „krauses Haar“ bei dem Angeklagten, der am ersten Verhandlungstag einen militärischem Haarschnitt trägt, gegenwärtig wohl eine unzutreffende Personenbeschreibung abgeben würde. Die Aussagen weiterer Zeugen sind kaum erhellender: „Wir waren etwa 50  bis 100 Meter entfernt, und ich hatte den falschen Blickwinkel, um ein Gesicht zu erkennen“, sagt ein anderer Zeuge. Ein dritter Zeuge, der ebenfalls gesehen haben soll, dass einer auf das Gesicht des 25-Jährigen einschlug, währenddessen dieser auf dem Boden lag, erklärt: „Das ist jetzt ein Jahr her. Ich kann mich einfach nicht mehr erinnern. Ich weiß nicht, ob es der Angeklagte war.“

Auch die Polizeibeamten, die damals im Einsatz waren, können kaum zur Aufklärung beitragen. „Als wir am Einsatzort eintrafen, war die Situation unübersichtlich. Niemand konnte uns etwas genaues sagen.“ Denn wie Augenzeugen und auch der Angeklagte berichten, soll sich ein „ganzer Pulk“ um den 25-Jährigen versammelt haben.

Von der Befragung zweier weiterer Zeugen, die bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch, 7. November gehört werden sollen, erhofft sich das Gericht, mehr darüber zu erfahren, ob es tatsächlich der Angeklagte war, der auf den am Boden liegenden 25-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben soll.Bislang scheint das Gericht darüber noch keine Klarheit erlangt zu haben.

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