Sieben neue Parzellen für Urnengräber

Sieben quadratische Parzellen für Urnengräber entstehen derzeit auf dem oberen Teil des Trabener Friedhofs. Ruhebänke und Bäume sollen die neue Anlage auflockern. Das Gelände hat jedoch seine Tücken.

 Noch gleicht die Anlage mit den sieben Parzellen einer Wüstenei. Später sollen Ruhebänke und Bäume für die Auflockerung des Geländes sorgen. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Noch gleicht die Anlage mit den sieben Parzellen einer Wüstenei. Später sollen Ruhebänke und Bäume für die Auflockerung des Geländes sorgen. TV-Foto: Gerda Knorrn-Belitz

Traben-Trarbach. (GKB) "Die Anlage ist schwierig", weiß Verbandsgemeindebürgermeister Ulrich K. Weisgerber. Im Gespräch mit dem TV erläutert er, dass das Gelände nach zwei Seiten abfällt. Mit Schotter, der von feinem Friedhofssplitt abgedeckt wird, sollen die Niveau-Unterschiede angeglichen werden.

Die Oberkanten der Einfriedungen würden dann vier Zentimeter herausschauen. Die bislang bis zu 17 Zentimeter herausragenden Betoneinfassungen hatten bereits für Irritationen unter den Friedhofsbesuchern gesorgt. "Die Leute regen sich alle auf, dass die Parzellen aussehen wie Gemüsebeete", empört sich eine Witwe über die im April begonnenen Arbeiten.

Doch Manfred Schneider, Sachbearbeiter im Bereich Friedhofswesen der Verbandsgemeinde, kann beruhigen. Anhand von Skizzen erläutert er, wie die drei 3,75 mal 2,75 Meter und die vier 3,75 mal 3,75 Meter großen Felder einmal aussehen sollen. Die kleinen Parzellen bieten Platz für acht, die großen für zehn Urnen. Da vorgesehen ist, einige Felder teilweise zu pflastern und dort Ruhebänke aufzustellen beziehungsweise Bäume in die Mitte zu pflanzen, wird sich die Zahl der Urnengräber entsprechend reduzieren. Über die Art der Belegung, ob Urnenreihen- oder Doppelgräber, wurde noch keine Entscheidung getroffen.

Für die Geländearbeiten werden jetzt Angebote angefordert, dann kommt die Auftragsvergabe. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt stetig. Manfred Schneider führt dies darauf zurück, dass viele Angehörige weggezogen sind und ein Urnengrab leichter zu pflegen ist.

Vernachlässigte Grabstätten gibt es immer wieder und sind vielen Besuchern ein Dorn im Auge. Die Friedhofsverwaltung kann eine schriftliche Aufforderung erteilen, das Grab innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.

Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, kann die Verwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf Kosten des Verantwortlichen herrichten lassen. Ist dieser nicht bekannt oder zu ermitteln, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstelle einebnen zu lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort