Soldat hielt Kameraden Pistole an den Kopf

Gehorsam und Autorität hatten sie sich zum Thema gemacht. Ein lockeres Gespräch während der Wache in Büchel zwischen drei Soldaten - dazwischen ein paar Runden Skat. So geruhsam die Pause im März 2007 auch begann, mit deren Ende hatte keiner gerechnet.

Cochem. (web) Wie man sich gebührend Autorität verschafft, wollte ein 24-jähriger Stabsgefreiter beweisen. Er hielt dem ihm untergebenen Wachkameraden während der Skatrunde plötzlich seine Dienstwaffe an den Kopf. Erst noch teilgeladen (nur das gefüllte Magazin im Pistolengriff), kurz später dann auch durchgeladen. Wenige Sekunden später legte er die Waffe aber wieder ab. Zwei Tage später wiederholte sich dieser Vorfall. Jetzt bei einem anderen Soldaten, der mit dem 24-Jährigen Wache schob. Hier allerdings griff ein weiterer Soldat ein und nahm dem Vorgesetzten die Waffe ab. Die Situation war unter Kontrolle. Zu viel des Guten, vor allem für die betroffenen Soldaten der Bücheler Sicherungsstaffel. Erst die Meldung an die nächsten Vorgesetzten, dann die Klage gegen den jungen Mann aus dem Raum Mayen, der inzwischen nach vier Jahren Dienstzeit aus der Bundeswehr entlassen wurde. Vor dem Amtsgericht Cochem wurde dieser Fall jetzt verhandelt. Das Urteil: Neun Monate Bewährungsstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit.Warum der Angeklagte Eifeler das getan hat, weiß er nicht mehr. "Er könne sich an nichts erinnern", so seine Worte vor Gericht. Nach den beiden Vorfällen wurde er mehrere Wochen im Koblenzer Bundeswehrzentralkrankenhaus psychisch behandelt. Er räumte allerdings ein, dass er zum Zeitpunkt der beiden Wachen private Probleme zu bewältigen hatte. In der Ehe ist es nicht rund gelaufen, auch finanziell stand es nicht gut um den gelernten Tischler.Ein bisschen merkwürdig klangen die Aussagen einiger Zeugen und der beiden Soldaten, denen die Waffe an den Kopf gehalten wurde. So nahm man die ganze Geschichte nicht so ernst, hieß es. Auch als der Wachsoldat die Waffe durchlud, hatte man keine Bedenken, dass er auch wirklich abdrücken würde. Man habe sich schließlich immer gut verstanden mit dem Angeklagten. Er hätte schließlich nie die Absicht gehabt weiter zu gehen, geschweige denn abzudrücken.Wie ernst die Lage werden konnte, hatten die Soldaten gar nicht im Blick. Einzig ein Zeuge, der, der dem 24-Jährigen im zweiten Vorfall auch die Pistole entriss, sagte: "Bei mir hörte der Spaß dann irgendwann auf." Für Richter Wilfried Johann dennoch eine "schwerwiegende Sache", die es auch zu bestrafen galt. Und so nahm Richter Johann auch die Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den bisher noch nicht strafauffälligen Mann. Die Begründung Johanns: "Sie waren der Sache nicht gewachsen. Zum Glück verhinderten ihre Kameraden noch Schlimmeres."

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