Soziales

Den TV-Artikel "Pampers, Premieren und ein besonderer Besuch" über den Besuch des Basketball-Teams Trier Gladiators in der Justizvollzugsanstalt Wittlich (TV vom 27. Januar) nahm sich ein Leser als Grundlage für eine Zuschrift:

Bei der Lektüre des TV-Artikels über den Besuch der Trierer Basketballer in der Wittlicher JVA habe ich an Folgendes gedacht: Wie steht es eigentlich mit der Arbeitspflicht der JVA-Insassen? Sie sind nicht während ihres Aufenthalts zur Arbeit verpflichtet, obwohl es Möglichkeiten gab und gibt. Wieso eigentlich? Was kostet eigentlich die tägliche Unterbringung, also Kost und Logis? Ein Arbeitsloser, der eine ihm zugewiesene Arbeitsstelle verweigert, aus welchem Grund auch immer, erhält eine Sperrfrist von vier bis sechs Wochen. Das heißt, er erhält in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Hier stimmt meiner Meinung nach die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Vielleicht wäre es möglich, das Thema Arbeitspflicht für JVA-Insassen wieder einmal aufzugreifen. Herbert Daufenbach, Wittlich

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