Sparen wird gefördert

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Das neu aufgelegte Info-Blatt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gibt einen Überblick über die derzeit aktuellen Förderprogramme zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Es enthält unter anderem Informationen über den Gegenstand der Förderung, die Antragsberechtigung, Art und Höhe der Förderung, Antragsfristen und die Kontaktadressen, wo detaillierte Informationen angefordert werden können. Folgende Vorhaben werden beispielsweise mit Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gefördert: Sonnenkollektoren zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpen zur Raumheizung, Photovoltaikanlagen (ab einer Leistung von 1 kW), verschiedene Maßnahmepakete zur Verbesserung des Wärmeschutzes an Gebäuden in Verbindung mit der Erneuerung der Heizung, Biomasse/Biogasanlagen, geothermische Anlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Errichtung von Niedrigenergie- und Passivhäusern, Energiesparberatung vor Ort. Mit aufgenommen sind auch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ab April 2003, für die der Bund auf der Grundlage des Gesetzes zur Fortsetzung der ökologischen Steuerreform zusätzliche Mittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden bereit stellen wird. Hierzu gehören zum Beispiel die Einführung eines Teilschulderlasses bei Erreichen eines Niedrigenergiestandards; Austausch von alten Heizungen als Einzelmaßnahme; Einführung der Förderung von KfW-Energiesparhäusern 40 (einschließlich Passivhäuser); Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens sowie vor der Auftragserteilung gestellt werden. Bei bestimmten Förderprogrammen besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung - die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Info-Blatt kann angefordert werden bei der Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14-332 oder unter der Internet-Adresse www. Bernkastel-Wittlich.de abgerufen werden.

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