Sperrzone für Sex gegen Bares

WITTLICH. Als reine Vorsorge-Maßnahme soll die Prostitution auf öffentlichen Straßen, Plätzen und ähnlichem im gesamten Stadtgebiet jetzt offiziell verboten werden. So lautet ein Beschlussvorschlag für den Wittlicher Stadtrat.

Galten früher die Bordelle oder ähnliche "Etablissements" als Zentren der käuflichen Lust, so weitet sich dieses Gewerbe im Zeitalter des "Straßenstrichs" auch in kleineren Städten auf öffentliche Gebiete aus und ist sozusagen mobil geworden. Bislang ist im Wittlicher Stadtgebiet laut Auskunft der Kripo einmalig ein Fall im letzten Jahr auf dem Rommelsbachparkplatz bekannt geworden, bei dem Sex gegen Geld in einem Wohnmobil angeboten wurde. Um solchen Entwicklungen in Zukunft einen Riegel vorzuschieben, hat sich der Stadtrat jetzt nach einer nicht öffentlichen Beratung im Steuerungsausschuss mit dem Thema zu befassen. Die Verwaltung schlägt den Erlass einer Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes vor, der folgenden Inhalt hat: "Innerhalb des gesamten Gebietes der Stadt Wittlich ist die Prostitution verboten für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können."Begleiterscheinungen entgegen wirken

Ein konkreter Anlass für diese Rechtsverordnung sei nicht gegeben, so der Pressesprecher der Stadt, Ulrich Jacoby. Vielmehr wolle man von vorneherein einer möglichen Entwicklung in der Zukunft und den negativen Begleiterscheinungen entgegen wirken. Die jetzt zu beschließende Sperrgebietsverordnung, für deren Erlass nach erfolgtem Ratsbeschluss die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) zuständig ist, hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei auf den Weg gebracht. Die Initiative sei dabei von der Stadt ausgegangen, so die Kripo. In der Begründung zur Ratsbeschlussvorlage heißt es: "Nach polizeilichen Erkenntnissen ist ein anhaltender Trend zur Verlagerung aller Erscheinungsformen der Prostitution in die Fläche, insbesondere auch in die Mittelstädte, zu verzeichnen. Mit Prostitution gehen häufig Drogenhandel, Menschenhandel und Zuhälterei als Begleit- und Folgekriminalität einher."Klare Grundlage auch für die Polizei

Weiter wird argumentiert: "Auch in der Stadt Wittlich waren in der Vergangenheit bereits derartige Erscheinungsformen - geknüpft an Bars und eine Diskothek - zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden zeitweilig mobile Prostitutionsofferten auf einem öffentlichen Parkplatz der Stadt registriert." Zwar gelte Prostitution nicht mehr als sittenwidrig, doch seien Beschränkungen zum Schutze der Jugend und der Öffentlichkeit möglich, die die Stadt mit dem Erlass der Rechtsverordnung durch die ADD erreichen will. Auch für die Kripo gilt die Beschlussvorlage als hilfreich beim Ermitteln im Milieu, weil es dann eine klare Grundlage gebe. Der Klarheit halber, so Pressesprecher Jacoby auf TV -Nachfrage, wurde auch die zunächst in der Beschlussvorlage vorgesehene Ausnahme von dem Verbot gestrichen, sie lautete: "Zugleich sollten jedoch im einzelnen abgegrenzte Bereiche (Industriegebiete) davon ausgenommen werden." Die Kripo Wittlich informiert, wer gegen die Sperrgebietsverordnung verstoße, begehe zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Bei beharrlichem Verstoßen liege ein Vergehen vor, dann könne die Polizei tätig werden. Außerdem ermögliche das neue Polizei- und Ordnungsbehördengesetz vom 10. März den Beamten jetzt auch dann tätig zu werden, wenn der Verdacht bestünde, dass in privaten Wohnungen der Prostitution nachgegangen werde.

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