Spielhallenraub in Trier: Urteil ist rechtskräftig

Trier/Saarburg · Trier/Saarburg (cus) Zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe: Mit diesem Urteil muss sich ein 22-jähriger Mann endgültig abfinden, der zusammen mit seiner 20-jährigen Komplizin eine Spielhalle beim Trierer Hauptbahnhof überfallen hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen.


Das Urteil des Landgerichts Trier vom 12. Dezember 2016 (der TV berichtete) ist damit rechtskräftig. Das Räuberduo hatte sich im Juni mehrere Stunden lang in der Spielhalle aufgehalten, bevor die 20-Jährige eine Angestellte unter einem Vorwand zur Toilette lockte. Dort bedrohte der 22-Jährige laut Urteil die Angestellte mit einem Glasaschenbecher und stahl später aus dem Tresor 2200 Euro Bargeld.
Das Gericht befand die Mittäterin zudem für schuldig, als Praktikantin in einem Saarburger Pflegeheim einer 92-jährigen Bewohnerin Schmuck im Wert von 3000 Euro gestohlen zu haben. Die junge Frau wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und akzeptierte das sofort. Ihr Komplize aus dem Spielhallenüberfall ging gegen das Urteil in Revision und scheiterte nun damit.

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