Staatsanwalt: Frage der Ehre

Wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung hat Wittlichs Bürgermeister Ralf Bußmer aufgrund eines Leserbriefes des Wiener Künstlers Alfred Hrdlicka Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Trier geht insbesondere dem Vorwurf "Beleidigung" nach.

Wittlich. "Der Vorwurf der Volksverhetzung ist eher fraglich, der der Beleidigung eher nicht", informiert der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos. Er hat die Strafanzeige der Stadt Wittlich zu prüfen, die Bürgermeister Ralf Bußmer vor zwei Wochen erstattet hat (der TV berichtete).

Hintergrund: Der Wiener Künstler Alfred Hrdicka hatte in einem Leserbrief im Zusammenhang mit der Streichung der Kulturamtsleiterstelle die Stadt in einen Zusammenhang mit Faschismus und Antisemitismus gebracht und Wittlicher Politiker als "Blockwarte der Kunst" bezeichnet. "Blockwart" sei etwa in der Nazizeit ein "Paradename für Denunzianten" gewesen und derart negativ besetzt, dass die Wortwahl die Ehre sehr beeinträchtigen. "Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine nachhaltige Beleidigung", teilt Horst Roos mit. Dagegen sei fraglich, ob eine Volksverhetzung gegeben sei. "Da sehen wir aus Rechtsgründen viele Probleme, weil keine abgrenzbare Gruppe der Bevölkerung betroffen ist ", sagt der Oberstaatsanwalt. Die Tatsache, dass der von den Vorwürfen betroffene Künstler in Wien lebe, sei für die Verfolgbarkeit im Rahmen der Abkommen im Wege der Rechtshilfe heutzutage kein Problem. Was den Leserbriefschreiber erwarte, sei noch ungeklärt. "Erstmal haben wir die Tat nachzuweisen, dann entscheiden wir die Folgen", so Horst Roos. Neben dem Bürgermeister hätte eine weitere Person Strafanzeige erstattet. Volksverhetzung sei "kein Alltagsdelikt". 54 Fälle, meist rechtsradikale Musiktitel betreffend, habe die Staatsanwaltschaft 2007 und 2008 bearbeitet.

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