Stadt Traben-Trarbach muss Holzmann Leitungsfunktion geben

Traben-Trarbach · Die Stadt Traben-Trarbach muss Matthias Holzmann tatsächlich in einer Leitungsfunktion einsetzen und darf ihn nicht nur – wie bisher - pro Forma als Touristinfo-Leiter beschäftigen. So lautet sinngemäß eine aktuelle Entscheidung des Trierer Arbeitsgerichts.

Stadt Traben-Trarbach muss Holzmann Leitungsfunktion geben
Foto: Archiv

Für den Fall, dass die Stadt Traben-Trarbach den Beschluss nicht umsetzt, droht das Gericht ihr ein Zwangsgeld von 10.000 Euro an oder ersatzweise eine Zwangshaft von zehn Tagen für Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus. Die Entscheidung fiel in einem Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliches Verfahren, das Holzmanns Rechtsanwalt ins Rollen gebracht hat.

Die Stadt Traben-Trarbach hat laut ihrem Rechtsanwalt Michael Mies gegen den Beschluss Beschwerde beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Diese Beschwerde habe keine aufschiebende Wirkung, sagt Uta Lenz, Sprecherin des Arbeitsgerichts. Der Beschluss müsste also umgehend umgesetzt werden.

Zurzeit sorgt auch eine Internet-Petition für weiteren Ärger. Die fordert wegen der Causa Holzmann die Absetzung von Stadtbürgermeisterin Pönnighaus und VG-Chef Weisgerber.

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