Stadt Traben-Trarbach stellt Richter nochmals in Frage

Traben-Trarbach · Die Stadt Traben-Trarbach hat nach einem Befangenheitsantrag nun einen Antrag auf Selbstablehnung gegen den Richter gestellt, der im Verfahren um Tourismuschef Matthias Holzmann eingesetzt ist. Begründung: Holzmann und der Richter seien wirtschaftlich verflochten.

Traben-Trarbach. Während der Streit zwischen der Stadt Traben-Trarbach und ihrem Touristikchef Matthias Holzmann im Internet skurrile Blüten treibt und Listen zur Absetzung der Bürgermeister angeblich von den Betroffenen selbst sowie von Angela Merkel und Konrad Adenauer unterschrieben wurden (der TV berichtete), geht es auch vor Gericht rund.
Margit Bastgen, Rechtsanwältin der Stadt, hat den zweiten Befangenheitsantrag innerhalb einer Woche gegen Richter Christian-Armand Houben gestellt.
Houben ist der Vorsitzende der Arbeitsgerichtskammer, die entschieden hat, dass Holzmanns Entlassung nicht rechtens war. Bastgen bittet den Richter in ihrem zweiten Antrag zu prüfen, ob Gründe für eine Selbstablehnung vorliegen.
Bastgens Begründung: Zwischen Richter Houben und Kläger Holzmann bestünden wirtschaftliche Verflechtungen. Sie hätten denselben Auftraggeber: Hans Schneider. Denn Schneider sei beteiligt am oberbayerischen Institut für Fortbildung von Betriebsräten (ifb), für das Houben Referent sei. Schneider sei aber auch Gesellschafter der Hotelgesellschaft Moselschlösschen, einem Haus für das Holzmann nach eigener Aussage nebenberuflich tätig war. Schneider sei außerdem am Hotel Bellevue beteiligt.
Richter sagt bislang nichts


Mit beiden Traben-Trarbacher Häusern habe Holzmann bereits als Touristinfo-Leiter eng zusammengearbeitet. Holzmanns Zusammenarbeit mit Schneider gehe zurück auf seine Ankündigung, "Traben-Trarbach als kleines, aber feines Tageszentrum zu profilieren", argumentiert Bastgen. In diesem Zusammenhang sei angekündigt worden, das Moselschlösschen zu einem Tagungshotel mit 150 Plätzen umzubauen.
Was sagt Houben zu diesen Vorwürfen? Auf TV-Anfrage vom Donnerstagnachmittag haben weder der Richter noch die Direktorin des Gerichts, Uta Lenz, - laut ifb-Homepage ebenfalls Referentin des Instituts - bislang geantwortet.
Bastgens erster Befangenheitsantrag gegen Houben hat sich auf einen Beschluss zur Zwangsvollstreckung bezogen. In diesem Beschluss droht das Gericht der Stadt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro für den Fall an, dass Traben-Trarbach den geschassten Tourismuschef nicht, wie im Urteil von Oktober entschieden, wieder als Leiter der Touristinfo einstellt, bis über einen Auflösungsvertrag entschieden ist. Zwar arbeitet Holzmann wieder auf seiner Stelle, wurde nach Überzeugung des Gerichts in seinen Befugnissen von der Stadt aber derart beschnitten, dass er sein Amt nicht wirklich ausüben kann.
Die Stadt hat sich gegen diese Zwangsvollstreckung mit einer Beschwerde gewehrt, die laut Arbeitsgericht aber keine aufschiebende Wirkung hat. Deshalb hat sie zusätzlich die aufschiebende Wirkung beantragt und sich damit einverstanden erklärt, dass der von ihr ansonsten abgelehnte Richter Houben eine Eilentscheidung dazu trifft.
mai

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