Stadt Wittlich appelliert an Hundehalter

In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt der Stadt Wittlich wieder die Beschwerden über die Verunreinigung von Gehwegen und Anlagen durch Hundekot. Auch die Belästigung durch frei laufende Hunde sorgt für Ärger.

Wittlich. (red) Die Stadt Wittlich bittet alle Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in Anlagen verrichtet. Sollte der Hund doch einmal seine Notdurft verrichten, so sollte der Hundeführer diese umgehend beseitigen. Hierfür bietet der Handel spezielle Beutel an. Beim Bürgerservice der Stadtverwaltung sind solche Beutel kostenlos erhältlich.Weiter wird darauf hingewiesen, dass Hunde in den zusammenhängend bebauten Teilen der Stadt Wittlich, in allen öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Straßen, Wegen, Geh- und Radwegen an der Leine zu führen sind. Nur ausgebildete Blindenhunde, Diensthunde der Polizei oder Rettungshunde sind von dieser Vorschrift befreit.

Außerhalb der genannten Bereiche soll der Hund nur unter Aufsicht frei umherlaufen. So wird auch vermieden, dass Hunde Mitmenschen belästigen, denn nicht alle Bürger sind Hundefreunde. Aber auch Hundefreunde wehren sich gegen ständiges Bellen, Anspringen oder Hundekot auf Gehwegen oder in Anlagen. Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen gegen diese Bestimmungen kann das Ordnungsamt gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich Geldbußen bis zu 1000 Euro je Verstoß festsetzen.

Den Wortlaut der Gefahrenabwehrverordnung findet man im Internet unter folgendem Link: http://www.wittlich.de/stadt/ortsrecht/sonstige_regelungen/60d.html.

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