Stadtbild

Zum Artikel "Der Turm der Verwaltung soll leuchten", (TV vom 21./22.11.) schrieb uns dieser Leser:

Ob die Illuminierung eines öffentlichen Gebäudes Kunst darstellt oder nicht, soll nicht Gegenstand der Einwände sein; vielmehr geht es um den Schutz einer einzigartigen Stadtsilhouette und den Erhalt der Gebäude in ihrer Originalität. Die dauerhafte Beleuchtung in bunten Farben eines historischen Gebäudes kann die Harmonie des gewachsenen Gesamtbilds erheblich stören. Die Stadt hat seit jeher eine rigide Satzung, was Außenwerbungen betrifft. Einem privaten Hauseigentümer wäre eine solche Illumination mit großer Wahrscheinlichkeit nicht genehmigt worden. Auch nicht unter dem Argument der "Kunst am Bau". Die Nutzung der bereitgestellten Gelder für den Ankauf von historischer oder zeitgenössischer Kunst und deren dauerhafte Ausstellung in den Fluren und Treppenhäusern des restaurierten Gebäudes wäre nicht nur eine gute Geldanlage, sondern auch eine nachhaltig wirkende Attraktion für Bürger und Besucher. Michael Willkomm, Bernkastel-Kues