Stadtentwicklung

Zu den Artikeln "Gestaltungsordnung verhindert Gebäudeschutz" (TV, 26. Juni) und "Gäste fürchten um ihr Stammlokal" (TV, 18. Juli) meint dieser Leser:

Was will die Stadt eigentlich? Begründet werden Ablehnungen mit der Gestaltungssatzung. Diese verbietet einen wenige Zentimeter hohen Sockel. Berdi spricht an dieser Stelle von der Gestaltungsordnung zur Erhaltung des "historischen Stadtbildes". An der Stelle des alten Aldis zog Herr Berdi ein Ungebäude hoch. Unübersehbar auffällig, nicht ins historische Stadtbild passend. Viele Bürger wundern sich! Selbst betroffen, ist die Gestaltungssatzung kein Problem! Gestaltungssatzung und historisches Stadtbild schränkten den Berdi-Monumentalbau nicht ein! Aber 30 Zentimeter, ach du mein Peter, das geht ja gar nicht. Bürger empört Euch - Bürger wehrt Euch! Fordert statt "hysterischen Gestaltungswahn" bürgernahe Lösungen, auch fürs Uferstübchen. Dr. Berthold Mertz, Bernkastel-Kues

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