Steigende Gebühren für die letzte Ruhe

WITTLICH. (sos) "Ab dem ersten Januar soll auch das Sterben teurer werden", sagte Berichterstatter Hubert Hayer, CDU, vor dem einstimmigen Votum des Rates zu den neuen Gebühren in Sachen Friedhofswesen. Die Entwicklung lasse keinen anderen Beschluss zu.

Abnehmende Bestattungszahlen und eine Zunahme bei den Urnenbestattungen führen bei der Stadt Wittlich alljährlich zu Gebührenerhöhungen. Mit diesen Trends erklärte Werksleiter Lothar Schaefer, warum man in Wittlicher Friedhofswesen "auf keinen grünen Zweig" komme. Das Sparpotenzial sei ausgeschöpft, allerdings würden im kommenden Jahr Pflegearbeiten neu vergeben. Dann könne man neu über Standards diskutieren. Warum man in Bitburg mit "Dumpingzahlen" im Vergleich zu Wittlich arbeiten könne, wollte ein Ratsmitglied wissen. "Ich kann es ihnen nicht sagen", sagte Lothar Schaefer. "Wir sind der einzige Eigenbetrieb in der Region, der auch Friedhofswesen betreibt. Sonst wird das unter dem Dach der Kammeralistik gerechnet." Sprich: Anderso könnten eventuelle Defizite im großen Haushalt versteckt werden. Erstmals kalkuliert werden mussten auch Gebühren für die Rasengräber (Bombogen) und der Urnenwandnischen (Burgstraße). Insgesamt haben die Stadtwerke für das kommende Jahr einen Gebührenbedarf von 279 219 Euro für die städtischen Friedhöfe errechnet. Im Jahr 2005 waren es 285 447 Euro. Als Gesamtaufwand wird sogar mit 385 200 Euro kalkuliert (2005: 387 500). Die Summe reduziert sich, da etwa die Stadt für das öffentliche Grün auf den Friedhöfen 108 746 Euro Kostenanteil zahlt. Das sei üblich, wobei jedoch im Fall Wittlich der Rechnungshof alljährlich den städtischen Anteil von 40 Prozent kritisiere. Sonst wäre das Defizit jedoch noch größer, und die Gebühren wären noch höher. Die neuen Gebühren (Vergleichzahlen 2005 und 2004 in Klammern): Reihengrab bis zum vollendeten fünften Lebensjahr 315 Euro (2005: 294, 2004: 278), ab vollendetem fünften Lebensjahr: 630 (587; 556), Urnenreihengrab: 368 Euro (342; 325). Neu: Rasengrabstätte für Erdbestattung 1330 Euro und für Urnenbestattung 788 Euro. Wahlgrabstätten Einzelgrab: 1050 Euro (978; 928), Doppelgrab: 1943 (1810; 1716), Familiengrabstätte mit drei Grabstellen: 2888 (2691; 2551), Urnenwahlgrabstätte mit bis zu vier Urnen: 630 (587, 556); Neu: Nische in der Urnenwand (bis zu vier Urnen): 630 Euro. Hinzu kommen unter anderm Bestattungsgebühren, die ebenfalls neu festgelegt wurden. Sie liegen je nach Grab zwischen 103 und 413 Euro.

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