STELLENausschreibung

Zum Bericht "Fusionspartner fühlt sich übergangen" (TV vom 18./19. Juni) schreibt dieser Leser:

Meinung

Instinktlos
Im Artikel wird Bürgermeister Hangert mit der Äußerung zitiert, die angestrebte Wahl eines hauptamtlichen Beigeordneten für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sei eine "Sachentscheidung". Alle bisher bekannten Umstände dieser Stellenangelegenheit deuten aber darauf hin, dass das glatte Gegenteil der Fall ist. Braucht die VG einen zusätzlichen Wahlbeamten? Werden ihm, neben der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters, eigene Geschäftsbereiche der Verwaltung übertragen und, wenn ja, welche? Wie sollte das Anforderungsprofil geeigneter Bewerber aussehen? All diese naheliegenden Überlegungen spielen bei der angeblichen Sachentscheidung keine Rolle. Nur der Wunschkandidat stand schon lange fest. Und der, ein langgedienter CDU-Funktionär, sollte schnell und geräuschlos (ohne Stellenausschreibung und ohne öffentliche, kontroverse Diskussion) in eine A- 16-Position des Höheren Dienstes gehievt werden. Hinsichtlich der Dotation ist im schulischen Bereich ein Oberstudiendirektor als Leiter eines Gymnasiums vergleichbar. Zwischenzeitlich fand sich im VG-Rat nicht die nötige Zweidrittelmehrheit für den Ausschreibungsverzicht. Dennoch soll der Wunschkandidat Ende August gekürt werden. Die Ausschreibung ist, da sie das beabsichtigte Ergebnis nicht beeinflussen soll, reine Formsache. Was zählen Argumente gegen Majorität? Dass sich die von der VG Neumagen-Dhron zum Jahresende hinzukommenden Ortsgemeinden von diesem Coup brüskiert fühlen, ist mehr als verständlich. Werden sie doch kurz vor der Ratsneuwahl vor vollendete personalpolitische Tatsachen gestellt. Keine Frage, rechtlich zulässig ist das alles, nur eben auch eine politische Instinktlosigkeit sondergleichen. Und die kommt den Steuerzahler teuer zu stehen: 65 000 Euro pro Jahr. Hermann Grumbach, Lieser

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