Stets erreichbar

BERNKASTEL-WITTLICH. Auch Arbeitslose haben verständlicherweise den Wunsch, einmal im Jahr mit der Familie Urlaub zu machen. Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollte vorher unbedingt mit dem Arbeitsvermittler Kontakt aufgenommen werden.

Darauf weist das Arbeitsamt Trier hin. Wer arbeitslos ist, hat Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitsamt. Und wie in einem Betrieb üblich, kann man auch hier nicht unangemeldet in den Urlaub fahren, sondern muss diesen vorher beantragen. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssen täglich erreichbar sein. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr in die Ferien zu fahren. Die Ortsabwesenheit muss vom Arbeitsvermittler genehmigt sein. Urlaub als Arbeitsloser ist sogar länger als drei Wochen möglich. Man muss aber nach drei Wochen auf die finanzielle Unterstützung durch das Arbeitsamt verzichten. Und wer länger als sechs Wochen in die Ferien fahren möchte, erhält bereits vom ersten Urlaubstag an keine Unterstützung vom Arbeitsamt. Erfährt das Arbeitsamt nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss das überwiesene Geld zurückgezahlt und mit einem Bußgeld gerechnet werden. Gut beraten ist also, wer in seine Urlaubsvorbereitungen auch das klärende Gespräch mit seinem Arbeitsvermittler einplant.

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