Stich in die Lunge: Wittlicher vor Gericht

Wittlich/Trier · Ein 30-jähriger Mann aus Wittlich muss sich ab Montag vor dem Landgericht Trier verantworten. Er soll im Mai einen Mann mit einem Messerstich in den Rücken lebensgefährlich verletzt haben. Die Anklage lautet unter anderem auf gefährliche Körperverletzung. Je nach Prozessverlauf ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass der Vorwurf in ein versuchtes Tötungsdelikt geändert wird.

Wittlich/Trier. Was ist passiert an jenem Tag im Mai in Wittlich, an dessen Ende ein Mann mit lebensgefährlichen Verletzungen auf die Intensivstation gebracht werden musste? An dem ein zweiter mit einer Schnittwunde im Krankenhaus genäht wurde? Und an dem ein dritter festgenommen wurde? Das herauszufinden ist Aufgabe des Landgerichts Trier, das sich ab Montag, 28. Oktober, mit dem Fall beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hat den polizeibekannten und einschlägig vorbestraften Wittlicher, der sich seit dem 27. Mai in Untersuchungshaft befindet, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 30-Jährige allerdings bestreitet die Vorwürfe.
Sein Verteidiger Ralph Schira bestätigt, dass sich der lebensgefährlich Verletzte sowie sein Mandant schon lange kennen: "Da gab es schon über Jahre hinweg Spannungen." Der Konflikt zwischen den beiden, so sehen es zumindest die Verfolgungsbehörden, eskalierte dann im Mai: Die beiden mutmaßlichen Opfer sollen den Angeklagten in dessen Garage aufgesucht haben, um eine Streitigkeit zu besprechen.Verteidiger: "Heftige Vorwürfe"


Laut Anklageschrift soll es zwischen den beiden zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, schließlich sollen die beiden aufeinander eingeschlagen haben. Letztlich soll der 30-Jährige zu einer Axt gegriffen und zwei Mal in Richtung seines Gegenübers geschlagen haben. Getroffen wurde laut Anklageschrift allerdings der Begleiter seines Kontrahenten: Dieser habe eine Schnittwunde am Bein erlitten, die später im Krankenhaus genäht werden musste.
Die Auseinandersetzung zwischen den beiden anderen Streithähnen soll noch am selben Tag eine Fortsetzung gefunden haben: Beide hatten nach den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Bekannte mobilisiert, um sich für eine weitere Auseinandersetzung zu rüsten. Gegen 22 Uhr sollen sich die beiden Gruppen auf dem Gelände einer Waschanlage getroffen haben. Erneut sei es zunächst zu einem verbalen Scharmützel zwischen dem 30-Jährigen und seinem Kontrahenten gekommen, dann zu gegenseitigen Schlägen. Als Letzterer mit dem Rücken zu dem Angeklagten stand, habe dieser ein Messer gezogen und es seinem Gegenüber in den Rücken gestochen. Der Mann schwebte laut Staatsanwaltschaft in akuter Lebensgefahr: Offenbar hatte das Messer die Lunge getroffen.
"Das sind heftige Vorwürfe", fasst Verteidiger Schira zusammen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Anklage während des Prozesses, der insgesamt auf fünf Verhandlungstage angesetzt ist, noch abgeändert werde in einen versuchten Totschlag. Davon hat die Staatsanwaltschaft zumindest bei Anklageerhebung abgesehen. "Wenn Sie ein Tötungsdelikt haben, müssen Sie einen hinreichenden Verdacht auch auf einen Tötungsvorsatz haben", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Aus den Ermittlungen habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass der Angeklagte seinen Kontrahenten habe umbringen wollen. Abschließend entschieden sei das aber nicht, ergänzt Brauer: "Das könnte sich aus der Hauptverhandlung noch anders ergeben."
Der Prozess vor der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts beginnt am kommenden Montag, 9 Uhr.

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