STICHWORT

Naturpark Im Bundes-Naturschutzgesetz wird festgelegt, dass Naturparks "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete" sind. Die grundlegende Idee ist ein Schutz durch Nutzung, deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz von Kulturlandschaft und Natur wichtig.

Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund. In Deutschland gibt es 93 Naturparks, in Rheinland-Pfalz sechs: Hohes Venn-Eifel (liegt grenz- und bundesländerübergreifend auch auf nordrhein-westfälischem und ostbelgischem Gebiet), Südeifel, Nassau, Pfälzerwald, Rhein-Westerwald und Saar-Hunsrück.(sts)

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