STICHWORT
Bannmühle (urs) Bannrechte sind Nutzungsrechte, die Bewohner eines Bannbezirks zwangen, Güter bei bestimmten Bannherren zu erwerben. Neben dem Mühlenzwang gab es zum Beispiel Bäckerei- oder Brauzwang.
26.09.2004
, 21:07 Uhr
Die Reichsgewerbeordnung von 1873 hob die Bannrechte in Deutschland auf.