STICHWORT

Bannmühle (urs) Bannrechte sind Nutzungsrechte, die Bewohner eines Bannbezirks zwangen, Güter bei bestimmten Bannherren zu erwerben. Neben dem Mühlenzwang gab es zum Beispiel Bäckerei- oder Brauzwang.

Die Reichsgewerbeordnung von 1873 hob die Bannrechte in Deutschland auf.

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