Strafbefehl gegen Edelsteinkönigin

Bad Kreuznach · Die Edelsteinkönigin Magdalena Meng ist zum zweiten Mal nicht vor Gericht erschienen. Deshalb wurde Strafbefehl erlassen. Der Verteidiger hat Einspruch angekündigt.

Diese Nachrichten schmälern die Vorfreude auf die groß angekündigte Gala zum 40-jährigen Bestehen der Deutschen Edelsteinstraße und zur Präsentation der 20. Edelsteinkönigin am 14. Juni 2014 im Stadttheater: Die amtierende Edelsteinkönigin Magdalena Meng ist Hauptakteurin in einem Strafverfahren am Bad Kreuznacher Amtsgericht.

Der 26-Jährigen wird versuchter Prozessbetrug vorgeworfen. Weil sie zweimal nicht vor Gericht erschien, wurde beim zweiten Mal auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen: Der sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll, und die Auflage, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Gegen den Strafbefehl, der noch keine rechtskräftige Verurteilung bedeutet, wird Meng Einspruch einlegen, wie ihr Verteidiger gegenüber den Reportern ankündigte. Dann muss erneut ein Termin für eine öffentliche Verhandlung anberaumt werden. Würde das Gericht dabei den Inhalt des Strafbefehls bestätigen, wäre Meng vorbestraft. Es besteht aber nach wie vor auch die Möglichkeit, dass sie freigesprochen wird. Ein erster für September anberaumter Verfahrenstermin war nicht zustande gekommen, weil Magdalena Meng, die nach dem Strafbefehl jetzt im juristischen Sinne als Angeklagte gilt, ein ärztliches Attest vorgelegt hatte.

Für vorigen Freitag war ein neuer Prozesstermin angesetzt: Auch da erschien die studierte Edelstein- und Schmuckdesignerin nicht. Die von ihr eingereichten Atteste seien aber nicht ausreichend, um ihr Fernbleiben zu begründen, betonte Richterin Ulrike Schädrich. Sie fasste daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Beschluss, das Verfahren in ein Strafbefehlsverfahren umzuwandeln. Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Forderung von mehreren Tausend Euro, die inzwischen offenbar aber beglichen ist, wie der betreffende Unternehmer vor Gericht bestätigte.

"Wir werden in aller Ruhe überprüfen, wie mit dieser Situation umzugehen ist und neue Überlegungen anstellen müssen", kommentiert Uwe Weber, Vorstandsmitglied des Fördervereins Deutsche Edelsteinstraße, die Situation: "Wir legen Wert auf die Feststellung, dass noch kein Urteil ergangen ist. Sie kann ja auch immer noch freigesprochen werden", betont Martin Schupp, der Vorsitzende des Fördervereins. Weil bis zum Gerichtsentscheid die Unschuldsvermutung gelte, sieht er zurzeit auch keinen Handlungsbedarf: "Unsere Verantwortung besteht darin, dass wir sie nicht vorverurteilen wollen und werden." Wobei der Vorsitzende einräumt, "dass die Situation für alle Beteiligten natürlich sehr unglücklich ist."Fragwürdige Stimmungsmache

Die junge Frau, die im Mai 2012 von einer Jury im Rahmen eines Castings zur "Queen" gewählt worden war, befindet sich zurzeit in einer Klinik. Offenbar geht es ihr nicht gut. Sehr getroffen habe die 26-Jährige, so ist zu hören, dass am vergangenen Donnerstag im sozialen Netzwerk Facebook hinsichtlich des anstehenden Verhandlungstermins auf nicht nur juristisch äußerst fragwürdige Weise gegen sie Stimmung gemacht worden war. red

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