"Strafrechtlicher Vorwurf ist haltlos"

Die Staatanwaltschaft Trier sieht im Zusammenhang mit mit Teeröl imprägnierten Bahnschwellen in Neunkirchen keine Veranlassung, Ermittlungen gegen Verantwortliche der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich aufzunehmen.

Neunkirchen/Trier. (iro) Neunkirchens Ortsbürgermeister Richard Pestemer hat nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit der Bahnschwellen-Affäre Anzeige gegen die Besitzer einer Pferdekoppel, gegen die Lieferfirma der Bahnschwellen und gegen die Landrätin Beate Läsch-Weber erstattet. Der Landrätin hatte er "Rechtsbeugung" vorgeworfen. Der Ortsbürgermeister ist der Auffassung, die Kreisverwaltung habe es unterlassen, gegen ein Ehepaar einzuschreiten, das mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen auf einer Neunkirchener Pferdekoppel nutzt (der TV berichtete mehrfach). Bei der Staatsanwaltschaft sieht man diesen Vorgang anders. Pestemers Anzeige richte sich gegen die Kreisverwaltung, "mithin nicht gegen die Landrätin persönlich". Der strafrechtliche Vorwurf des Bürgermeisters ist nach Auffassung des Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Roos haltlos. Die Staatsanwaltschaft Trier lehne es ab, gegen Verantwortliche der Kreisverwaltung strafrechtlich einzuschreiten. Roos weist darauf hin, dass in der Anzeige unerwähnt bleibe, dass eine Probeentnahme im Jahr 2006 eine deutliche Unterschreitung von Schadstoffgrenzwerten ergeben habe. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord habe der Kreisverwaltung mitgeteilt, man könne die Bahnschwellen vor Ort belassen. "So weit sich ein strafrechtlicher Vorwurf gegen den Eigentümer des Grundstückes richtete", sei das Verfahren wegen geringen Verschuldens eingestellt worden. Eine Verunreinigungsgefahr bestehe nicht. Und der Einbau liege mehr als fünf Jahre zurück. Pestemer weist dagegen auf ein Merkblatt der Kreisverwaltung hin. Darin heiße es, dass der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. September 2003 die Vorschriften verschärft habe. Alte Bahnschwellen dürften nur als Bahnschwellen verwendet werden, jede andere Verwendung oder Abgabe sei verboten.

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