Kommunalpolitik Straßenausbau: Bald müssen alle Thalfanger zahlen

Thalfang · Thalfang wird ab 2021 Straßenausbaukosten nicht mehr nur Anliegern in Rechnung stellen – den Anfang wird die am Friedhof vorbeiführende Haardtwaldstraße machen

 Der auf Höhe des Friedhofseingangs gepflasterte Teil der Haardtwaldstraße wird neu ausgebaut.

Der auf Höhe des Friedhofseingangs gepflasterte Teil der Haardtwaldstraße wird neu ausgebaut.

Foto: Ursula Schmieder

Wenn in Thalfang künftig Gemeindestraßen ausgebaut werden, erhalten nicht mehr nur die  jeweiligen Anlieger Beitragsrechnungen. Bei den von Bürgern anteilig zu erhebenden Kostenbeteiligungen sind dann viele mit im Boot. Möglich machen das sogenannte wiederkehrende Beiträge. Der Vorteil des andernorts oft schon seit Jahren genutzten Abrechnungssystems ist, dass einzelnen Eigentümern Rechnungen in mitunter fünfstelliger Euro-Höhe erspart bleiben. Denn Ausbaukosten werden auf viele Schultern verteilt. Konkret zahlen alle Bürger einer Gemeinde oder eines bestimmten Abrechnungsgebiets, das nach klar geregelten Vorgaben vorab festzulegen ist.

In Thalfang ist die Entscheidung für das Beitragssystem schon gefallen. In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde nun die Satzung, die rechtliche Basis dafür, beschlossen. In ihr sind beispielsweise sogenannte Verschonungsfristen festgelegt. Anwohner von kürzlich oder vor wenigen Jahren ausgebauten Straßen sind demnach für eine gewisse Zeit von weiteren Beitragszahlungen zu verschonen. In Thalfang sind das höchstens 20 Jahre – für voll ausgebaute Straßen wie in Neubaugebieten. Für die aktuellen Arbeiten „In den Mühlenfeldern“ beginnt diese Frist laut Ortsbürgermeister Burkhard Graul ab dem Tag, an dem der Endstufenausbau „vollzogen“ ist. Wie bei teilweisen Erneuerungen, etwa beispielsweise dem Ausbau von Fahrbahnen ohne Gehwegausbau, zu verfahren ist, regelt die Satzung ebenfalls.

Darüber hinaus legt die Satzung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, Abrechnungsgebiete fest und auch die jeweilige prozentuale Beteiligung der Ortsgemeinde an Ausbaukosten in diesen Gebieten. Nach eingehender Beratung einigte sich der Rat auf folgende Prozentsätze für die vier Abrechnungsgebiete vor Ort: Beim Ausbau von Straßen im Ortsteil Thalfang übernimmt die Gemeinde 40 Prozent der Kosten, in Bäsch 35 Prozent, in Gewerbegebieten 25 Prozent und im Ferienpark Himmelberg 20 Prozent. Die Sätze orientieren sich zum einen an der bisherigen Höhe der Gemeindebeteiligung im Rahmen des Systems der Einmalbeiträge. Zum anderen ist mitentscheidend, ob es sich um Gemeindestraßen mit viel oder wenig Durchgangsverkehr handelt.

Erstmals über wiederkehrende Beiträge abgerechnet wird der Ausbau der Haardtwaldstraße,  mit der demnächst begonnen werden soll. Der Ausbau dieser Straße  stieß auch die Entscheidung für das System an. Denn erneuert werden sollen lediglich die gepflasterten Bereiche, die sich zusehends als Stolperfallen erweisen. Daher wäre es aus Sicht nicht in Ordnung, ausschließlich Anlieger damit zu belasten.

Begünstigt hat die Entscheidung, dass bis 2024 in ganz Rheinland-Pfalz über wiederkehrende Beiträge abgerechnet werden soll. Da Thalfang sie nun schon vorab einführt, erhält die Gemeinde eine kleine Förderung von pro Bürger fünf Euro.

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