Straßenstrich behindert den Verkehr - Prostituierte warten an viel befahrenen Strecken auf Kunden

Bernkastel-Wittlich · Mehrmals wurden an viel befahrenen Straßen im Kreis Frauen gesichtet, die offenbar ihre Dienste als Prostituierte anbieten wollten. Sie wurden von der Polizei wegen Verkehrsgefährdung des Platzes verwiesen.

Bernkastel-Wittlich. Marvin Stablo war auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte in Morbach nach Wittlich. An einem Freitagabend kurz vor 18 Uhr fielen ihm auf der B 50 zwischen Zeltinger Kreisel und Platten drei junge Damen auf, die im Abstand von mehreren Hundert Metern am Straßenrand standen - jeweils dort, wo ein Weg in den Wald abzweigt. Sie waren sehr aufreizend gekleidet und warteten offenbar auf Freier. Stablo rief bei der Polizei an. Ein Streifenwagen aus Wittlich fuhr hin, die Beamten konnten bei einer Dame die Personalien feststellen, die beiden anderen waren inzwischen verschwunden. Die Polizisten forderten die Frau, die sich als Prostituierte aus Osteuropa zu erkennen gab, auf, den Platz zu verlassen. Autofahrer könnten irritiert und der Straßenverkehr gefährdet werden. Ob sie bei der Suche nach Freiern erfolgreich waren, ist nicht bekannt.
Nach Auskunft von Roland Maurer, Leiter der Kripo Wittlich, waren bereits im Juni beziehungsweise November vergangenen Jahres an der L 158 zwischen Mülheim und Monzelfeld mehrere Prostituierte gesichtet worden, und zwar in zwei scharfen Rechtskurven. Auch hier wurden sie von der Polizei wegen möglicher Verkehrsgefährdung vom Platz verwiesen.
Grundsätzlich, so Maurer, sei es schwierig gegen diese Form des Straßenstrichs Maßnahmen zu ergreifen. Es sei denn, die Sicherheit und Ordnung werde gefährdet oder eine Kommune weise einen Sperrbezirk aus.
Außer in der Stadt Wittlich gibt es im Kreis Bernkastel-Wittlich keine Sperrbezirke, also Gebiete, wo die Prostitution verboten ist. 2004 hat die Stadt Wittlich eine Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes erlassen. Demnach ist innerhalb des gesamten Gebietes der Stadt Wittlich "die Prostitution für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, verboten". In Gebäuden ist hingegen die Prostitution erlaubt.
Die Kripo Wittlich hat zurzeit keine Erkenntnisse, dass sich im Kreis ein Straßenstrich - ähnlich wie in Trier etablieren könnte.
Kein Problem stellen nach Angaben von Gerd Schneider von der Kripo Wittlich im Bereich Bernkastel-Wittlich rollende Bordelle, sogenannte Love-Mobile dar.
Derzeit sei im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wittlich kein Wohnmobil bekannt, in dem Prostituierte ihren Körper verkaufen. Das sei vor Jahren noch anders gewesen. Als die Zahl der Love-Mobile stetig wuchs, sei verstärkt kontrolliert worden. Solche Wohnwagen müssten, wenn sie unweit von viel befahrenen Straßen stehen, von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt sein. Würden sie ortsfest betrieben, brauchten sie von der Kommune eine Baugenehmigung.

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