Streit um denkmalgeschützte Mühle

Morbach-Wenigerath · Der Besitzer der geschützten Mühle im Morbacher Ortsteil Wenigerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) will das alte Gebäude abreißen lassen und stattdessen ein Mahnmal der Willkür und der Rechtsvergehen aufstellen. Weil die Kreisverwaltung beides nicht zulässt, hat der Rentner geklagt.

Mitte Juli wird die Sache vor Gericht verhandelt. Der Rentner aus Bad Kreuznach fühlt sich von Behörden und der Justiz verschaukelt. Vor mehr als 30 Jahren hätten die Behörden ihm beim Umbau der Mühle zu einem Ferienhaus Auflagen gemacht mit der falschen Begründung das Gebäude stünde unter Schutz, sagt er. Erst 1988 sei die Mühle unter Schutz gestellt worden. Danach habe er die aus seiner Sicht wertlose Mühlentechnik nicht mehr entfernen und auch keinen Strom verlegen dürfen. Damit war das von ihm renovierte Gebäude für ihn wertlos, er wollte es abreißen. Doch auch das wurde ihm versagt. Zwei Klagen blieben erfolglos.

Nun zieht der Rentner ein drittes Mal vor Gericht, um die Mühlentechnik als Mahnmal der Willkür und Rechtsvergehen anstelle der Mühle aufzustellen. Doch auch der Hinweis auf die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit nützte ihm nichts. Seine Anträge wurden abgelehnt. Darüber wird nun Mitte Juli vor Gericht gestritten.

Vor sechs Wochen gab es schon einmal Aufregung um die Mühle: Damals wurde dort die Leiche eines 48-jährigen Mannes aus dem Kreis Birkenfeld gefunden. Die Polizei hat ein Fremdverschulden ausgeschlossen.

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