Streit um "einsamen" Esel beigelegt - Skurriler Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz

Bernkastel-Wittlich/Mainz · Ein Esel, der nur in Gesellschaft von Ziegen lebt, steht im Zentrum eines Rechtsstreits, der vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz beigelegt wurde. Statt dem Tier andere Esel aufzuzwingen, suchen Halter und Kreis Bernkastel-Wittlich nun eine individuelle Lösung.

Wie viel Gesellschaft braucht ein Eselhengst? Und vor allem welche? Sind Ziegen angemessene Sozialkontakte? Oder müssen andere Langohren her? Und was, wenn der sture Esel das gar nicht will? Weil er ja nur Ziegen und Menschen gewohnt ist. Wäre dann eine Kastrierung gut für ihn? So skurril dies klingt: Mit genau solchen Fragen hat sich nach dem Trierer Verwaltungsgericht nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz beschäftigt. Anlass dafür war die Klage eines Tierhalters gegen den Kreis Bernkastel-Wittlich. Nach Ansicht des Klägers hatte der Kreisveterinär es mit seinem Einsatz für den Tierschutz übertrieben: Der Tierarzt hatte nämlich angeordnet, dass der Esel, der in Mülheim seit Jahren alleine unter Ziegen lebt, in Gesellschaft anderer Esel gehalten werden muss. Als Begründung nannte er Verhaltensauffälligkeiten des Tieres. Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich dieser Ansicht im Sommer 2014 angeschlossen. Ein Esel brauche Esel oder zumindest Pferde. Und wenn er störrisch und aggressiv ist, dann könne er kastriert werden, "um eine erhöhte Sozialverträglichkeit herbeizuführen". Also zog der Eselhalter vors OVG. Und siehe da: Es fand sich ein Kompromiss. Denn dem Gericht waren Zweifel gekommen, ob es für diesen speziellen Hengst, der nun fast seit 15 Jahren in einer eselfreien Umgebung lebt, wirklich das Beste wäre, ihn plötzlich mit Artgenossen zu konfrontieren. "Halter und Veterinäramt wollen nun an einem Strang ziehen und überlegen, was für dieses Tier das Beste ist", sagt der Sprecher des Gerichts. Ein Urteil, das Eseln, die nun mal ihren eigenen Kopf haben, gut gefallen dürfte.

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