Streit um Grundstück: Kompromiss deutet sich an

Altrich/Trier · Jetzt heißt es abwarten: Nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier kann sich Familie Schmitz aus Wittlich-Neuerburg durchaus Hoffnung darauf machen, dass sie doch auf ihrem Grundstück in Altrich ein Zweifamilienhaus bauen kann. Bislang verlangte der Kreis wegen eines nahegelegenen Bauernhofs ein Verträglichkeitsgutachten, bevor er die Baugenehmigung erteilt.

 Noch wächst das Gras: Auf diesem Grundstück in Altrich möchte Familie Schmitz aus Wittlich-Neuerburg ein Zweifamilienhaus bauen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Noch wächst das Gras: Auf diesem Grundstück in Altrich möchte Familie Schmitz aus Wittlich-Neuerburg ein Zweifamilienhaus bauen. TV-Foto: Klaus Kimmling

Altrich/Trier. Sichtlich gelöst steht Familie Schmitz am Mittwochvormittag auf dem Flur vor dem Sitzungssaal 1 des Trierer Verwaltungsgerichts. "Das ist jetzt die erste Sache, die bei diesem Grundstück gut gelaufen ist", sagt Ursula Schmitz und klingt dabei gleichermaßen überrascht wie erleichtert.
In der Tat hatte die Familie aus Wittlich-Neuerburg bislang wenig Glück mit Flur 7, Parzelle 69.2 in Altrich: Anfang 2013 kauften Ursula, Ottmar und Nina Schmitz für 39 000 Euro das 530 Quadratmeter große Grundstück - ausgewiesen als Bauland - und stellten kurze Zeit später einen Bauantrag bei der Kreisverwaltung auf Errichtung eines Zweifamilienhauses. Doch die Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Stattdessen forderte die Kreisverwaltung ein Verträglichkeitsgutachten, ob von dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite gelegenen Tierhaltungsbetrieb der Familie Hoffmann unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgehen könnten (der TV berichtete). Was Nina, Ursula und Ottmar Schmitz bis dato nicht wussten: Seit Jahrzehnten schwelt um den Hof und die darumliegende Bebauung ein Konflikt (siehe Extra). Ein Konflikt, der letztlich auch dazu führte, dass die Drei gegen den Kreis Bernkastel-Wittlich vor das Verwaltungsgericht zogen, um sich die Baugenehmigung auf dem Klageweg zu erstreiten. Zumindest einen Teilerfolg verbuchen sie gleich zu Beginn der Verhandlung: Wenn überhaupt erforderlich, wäre es Aufgabe der Verwaltung gewesen, ein Verträglichkeitsgutachten zu erstellen, stellt Richter Reinhard Dierkes klar. Er schlägt einen Vergleich vor: Wie bereits zuvor von den Klägern angeregt, könnte im Grundbuch eine Baulast für das Grundstück eingetragen werden, in der sich die Familie bereiterklärt, die Lärm- und Geruchswerte zu akzeptieren, die in einem Dorfgebiet zulässig sind. "Damit hätten wir die Kuh vom Eis", betont Dierkes. Ein Vergleichsvorschlag, der auch bei der Gegenseite nicht auf gänzliche Ablehnung stößt. "Wir stellen uns nicht grundsätzlich dagegen", betont Ralph Scheid als Vertreter für den Kreis Bernkastel-Wittlich. Ihm sei aber daran gelegen, den Konflikt endgültig beizulegen - und das sei nur möglich, wenn genau festgelegt werde, welche Lärm- und Geruchswerte akzeptiert werden. "Man hat ja nichts von einer Lösung, die nach ein paar Monaten den nächsten Streit auslöst", sagt Scheid.
Es stehe nämlich zu befürchten, dass der betroffene Landwirt gegen eine Baugenehmigung für das Grundstück ansonsten im Rahmen eines Drittwiderspruchs angehen werde. "Ich habe kein Problem mit Familie Schmitz", bekräftigt der angesprochene Landwirt Klaus Hoffmann, den das Gericht als Betroffenen beigeladen hatte. Aber er befürchte Einschränkungen für seinen Betrieb und Beschwerden, wenn die Bebauung immer näher an seinen Hof rücke. Dennoch zeigt sich auch Hoffmann kompromissbereit: "Wenn die Familie auf Beschwerden verzichtet, werde ich den Bau in Kauf nehmen und akzeptieren", kündigt er an, "das gibt ja sonst nur noch mehr Ärger."
Eine endgültige Entscheidung treffen die Richter gestern nicht: Sie wollen die Unterlagen und ähnliche gelagerte Rechtsprechung noch einmal gründlich prüfen. Bis dahin darf Familie Schmitz weiter hoffen. Hoffen darauf, dass sie statt einer teuren Wiese doch noch ihr Haus auf dem Land bekommt.Extra

Anfang der 1970er Jahre stellte die Gemeinde Altrich für das Gebiet "Hinter Büscheid" einen Bebauungsplan auf und wies dieses als "Allgemeines Wohngebiet" aus. In der Folgezeit wurden dort zahlreiche Häuser gebaut. Doch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied 1990, dass die Aufstellung des Bebauungsplans fehlerhaft war: In dem fraglichen Gebiet liegt auch der landwirtschaftliche Tierhaltungsbetrieb der Familie Hoffmann, der heute bis zu 90 Großtiere halten darf. Die Richter erklärten die Qualifizierung als "Allgemeines Wohngebiet" rund um den Hof entlang der Kapellenstraße für unwirksam. Geändert wurde der Bebauungsplan danach allerdings nicht. neb

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