Streit um Schießstand in Landscheid geht weiter

Landscheid/Wittlich · Ein neuer Aspekt in der Diskussion um den Schießstand in Landscheid: Ulrich Müller von der Wählergemeinschaft Gemeinderat Landscheid fragt, inwieweit die Gemeinde selbst Schadensersatzansprüche wegen Bleiverseuchung geltend machen könnte. Die Verbandsgemeinde will jedoch das laufende Verfahren abwarten.

 Neue Aspekte in Sachen Schießstand? Auf dem Foto wird gerade eine Tonscheibe aus der Anlage heraus katapultiert. TV-Foto: Klaus Kimmling

Neue Aspekte in Sachen Schießstand? Auf dem Foto wird gerade eine Tonscheibe aus der Anlage heraus katapultiert. TV-Foto: Klaus Kimmling

Landscheid/Wittlich. Der Streit um den Bau eines Schießstandes in Landscheid könnte eine neue Wendung nehmen. Dort will ein Investor auf dem Gelände eines bestehenden Schießstandes aus den 1970er Jahren eine neue, größere Anlage bauen. Das Investitionsvolumen liegt bei drei Millionen Euro. Das Projekt ist umstritten, das Genehmigungsverfahren läuft. Eine Bürgerinitiative will den Neubau verhindern, weil sie befürchtet, dass die Lärmbelastung für die Umgebung steigen könnte. Der Gemeinderat Landscheid hat im laufenden Verfahren mehrheitlich für den Bau gestimmt. Hintergrund war auch das Angebot des Investors, mit Bleimunition kontaminiertes Erdreich auf eigene Kosten zu entsorgen. Ansonsten würden auf die Gemeinde bis zu 600 000 Euro Kosten zukommen, hieß es mehrfach.
Boden mit Blei belastet



Das sieht Ulrich Müller von der Wählergemeinschaft Mehrortsgemeinde Landscheid anders. Müller fragt nämlich, ob nicht die Gemeinde Geschädigter sei und stattdessen der den Schießstand betreibende Wurftaubenclub die Sanierung bezahlen müsste. Er fordert, "zeitlich dringend und verbindlich" prüfen zu lassen, ob die "Ortsgemeinde Landscheid Schadensersatzansprüche an den Eigentümer oder Betreiber des Schießstandes richten kann".
Müller verweist darauf, dass nicht nur die in privatem Besitz befindliche Fläche des Schießstandes, mit Blei belastet sei, sondern womöglich auch ein angrenzender Gemeindewald, der in der Schussrichtung des Standes liegt.
Leo Merges von der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land will das laufende Genehmigungsverfahren abwarten, in das auch die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Extra) einfließen. Schließlich habe die zuständige Genehmigungsbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, signalisiert, dass kein dringender Handlungsbedarf wegen einer möglichen Bleiverseuchung bestehe, Leib und Leben von Anwohnern seien nicht gefährdet. Rechtliche Fragen vorab zu klären, würde der Gemeinde zudem unnötige Kosten verursachen. Heinz Plein, Vorsitzender des Wurftaubenclubs, verweist auf TV-Nachfrage darauf, dass der Stand grundsätzlich genehmigt sei - und von dieser Voraussetzung müsse sein Verein ausgehen. Alles weitere würde das laufende Genehmigungsverfahren ergeben.
Extra

Im Genehmigungsverfahren des Schießstandes wurde im vergangenen Jahr eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemacht. Anwohner, Kommunen und Vereine konnten Einwände in schriftlicher Form geltend machen. 462 Einwände sind eingegangen, davon 429 von Privatpersonen und 33 von Behörden und Kommunen. An der Auswertung arbeite man derzeit noch, wie Leo Merges von der VG-Verwaltung erläutert. Sobald das erledigt sei, soll sich der Verbandsgemeinderat in einer öffentlichen Sitzung damit befassen. hpl

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