STURMSCHÄDEN

Zum Artikel "Zwei Hektar erlaubt, 20 wurden abgeholzt" (TV vom 26. April) schreibt dieser Leser:

Die gute Nachricht des sehr informativen Artikels von Marion Maier ist, dass der riesige Kahlschlag im Vierherrenwald bei Hinzerath im Herbst 2012 wieder aufgeforstet sein soll. Die schlechte Nachricht ist, dass dieser außergewöhnliche Kahlschlag überhaupt durchgeführt werden konnte und durchgeführt wurde. Das wirft einige Fragen auf: 1. Wieso erfolgte die Serie von Kahlschlägen in einer Größenordnung von mehr als 250 Hektar ausschließlich in einem privaten Waldgebiet, nicht dagegen in den landeseigenen und kommunalen Wäldern rundherum? 2. Weshalb hatten die verantwortlich gemachten Stürme auf privatem Grund offensichtlich weit größere Angriffsflächen und Zerstörungskraft als in den mindestens genauso dem Wind ausgesetzten öffentlichen Waldbeständen? 3. Hat hier schlicht das kurzfristige private Profitinteresse gegenüber der Nachhaltigkeit von Waldbau die Oberhand gewonnen? 4. Weshalb gilt großflächige Waldzerstörung angesichts erzielbarer Millionenerlöse nach Waldgesetz lediglich als Ordnungswidrigkeit, die mit einer lächerlichen Geldstrafe von maximal 25 000 Euro geahndet wird? 5. Sind im Zusammenhang mit den Kahlschlägen naheliegende Verstöße gegen Boden-, Gewässer- und Trinkwasserschutzgesetze geprüft worden? Die noch bessere Nachricht wäre: Das Land nimmt jetzt die notwendigen Geldmittel in die Hand, überführt den Vierherrenwald in öffentliches Eigentum und übergibt ihn in die professionellen Hände der Landesforstverwaltung. Rainer Stablo, Morbach

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