Täter zahlen, Hilfsbedürftige profitieren

Bernkastel-Kues/Wittlich · Mehr als 100 000 Euro haben die Amtsgerichte Wittlich und Bernkastel-Kues im vorigen Jahr gemeinnützigen Organisationen in der Region zugewiesen. Geld, das meist aus dem Portemonnaie von Verurteilten mit Bewährungsstrafen stammt.

Bernkastel-Kues/Wittlich. Ein Mann hat seine Frau geschlagen. Vor Gericht wird er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er eine vom Richter festgelegte Summe an den Frauennotruf zahlen - in Raten. Einer von vielen Fällen, in denen Gerichte Straftaten mit Geldauflagen ahnden. Diese erwarten einen Angeklagten hauptsächlich dann, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder der Richter ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Etwa 1000 Vereine gelistet


Geldauflagen sind von Bußgeld zu unterscheiden, die im Fall von Ordnungswidrigkeiten verhängt werden und in die Staatskasse fließen. Geldauflagen aus Strafverfahren gehen dagegen an gemeinnützige Einrichtungen. Jeder Oberlandesgerichtsbezirk verfügt über eine Liste mit potenziellen Empfängern.
Im Bezirk Koblenz, zu dem die Amtsgerichte Bernkastel-Kues und Wittlich gehören, sind rund 1000 Vereine und Projekte gelistet, angefangen beim Akkordeonclub und der Aidshilfe. Im vorigen Jahr beliefen sich die Geldauflagen, die auf richterlichen Beschluss des Amtsgerichtes Bernkastel-Kues verhängt wurden, auf insgesamt 65 837 Euro. Empfänger waren 32 gemeinnützige Einrichtungen in der Region. Den höchsten Betrag erhielt der Förderverein Frauenhaus Trier mit 7200 Euro. In Bernkastel-Kues freute sich der Förderverein des Jugendkulturzentrums über 5250 Euro.
"Dieses Geld ist für das Jugendkulturzentrum elementar wichtig", sagt Vorsitzende Karin Fass. Mit dem Geld schaffe der Förderverein zum Beispiel Spiele an, beteilige sich an der Ausrichtung von Festen und Projekten wie Konzerten und trägt die Personalkosten mit. Dank des pädagogischen Konzepts der Jugendeinrichtung komme das Geld wiederum indirekt der Gewalt- und Suchtprävention zugute.
Das Amtsgericht Wittlich verteilte 35 850 Euro an 25 gemeinnützige Einrichtungen. Den höchsten Betrag mit 7220 Euro erhielt die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Haus St. Anton in Plein, dahinter folgen die Villa Kunterbunt in Trier (3700 Euro) und der Deutsche Kinderschutzbund in Wittlich (2600 Euro).
Bei der Entscheidung, wem sie das Geld zuweisen, bemühen sich die Richter, sowohl einen regionalen als auch einen inhaltlichen Bezug der Tat mit dem Empfänger des Geldes herzustellen, erläutert Claudia Stadler, Direktorin am Amtsgericht Bernkastel-Kues.
Die besten Aussichten, bei der Zuweisung von Geldauflagen berücksichtigt zu werden, haben gemeinnützige Einrichtungen, die ein überzeugendes Konzept haben und dieses persönlich bei den Amtsgerichten vorstellen, sagt Stadler.

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