Tankenstellenüberfall: Bewährungsstrafe für Täterduo
Trier/Wittlich · Zu Jugendstrafen von zwei Jahren auf Bewährung sind gestern zwei Jugendliche verurteilt worden, die im April eine Tankstelle in der Wittlicher Friedrichstraße überfallen haben. Beide gestanden die Tat in vollem Umfang.
Trier/Wittlich. Weil sie Geld gebraucht haben für "mal anständig mit einem Mädchen Essen zu gehen" oder sich einen Fernseher kaufen wollten, haben zwei junge Männer Anfang April eine Tankstelle in der Wittlicher Friedrichstraße überfallen (der TV berichtete mehrfach). "Inspiriert" durch zwei vorangegangene Tankstellenüberfälle in der Kreisstadt innerhalb kurzer Zeit kam ihnen nach eigener Aussage die Idee, durch einen Überfall zu Geld zu kommen. Mit einem Messer und einer Spielzeugpistole aus dem Karneval gingen sie in die Tankstelle und forderten einen Mitarbeiter auf, Geld aus der Kasse "rauszurücken".
Mit den erbeuteten 247 Euro flohen sie erst zu Fuß und anschließend mit dem Auto, ehe sie von einer Streife der Wittlicher Polizei noch in der Nähe des Tatorts gefasst wurden. Beide Angeklagten, heute 18 und 19 Jahre alt, legten in der gestrigen Verhandlung am Landgericht Trier ein volles Geständnis ab, zeigten Reue und entschuldigten sich nochmals bei dem Tankstellenmitarbeiter, den sie vor acht Monaten bedroht hatten.
Der Mann gab in seiner Zeugenaussage an, durch den Überfall nicht traumatisiert zu sein und keine Folgeschäden zu haben, und er bestätigte die Aussage des jüngeren Angeklagten, der angegeben hatte, sich nach der Tat erst schriftlich und dann in zwei persönlichen Gesprächen bei dem Opfer entschuldigt zu haben. Sein Mittäter tat dies gestern im Gerichtssaal.
Da beide Angeklagten zudem in stabilen Familienverhältnissen leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen und keine Vorstrafen haben - "all das, was wir sonst hier nicht haben", wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sagte -, und weil "beide reifeverzögert sind", wie der Vorsitzende Richter Günther Köhler in seiner Urteilsbegründung angab, wendete das Gericht Jugendstrafrecht an. Die erste Große Jugendkammer verurteilte das Duo zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Leistung von 60 beziehungsweise 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Urteil ist rechtskräftig.