Techno-Jünger stehen vor Gericht

Simmern · Das Prozedere ist seit Jahren das Gleiche: Vor dem Amtsgericht in Simmern werden in den Wintermonaten die Strafverfahren wegen Drogendelikten beim Techno-Festival Nature One verhandelt. 787 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden während der vier Tage dauernden Raverparty Anfang August 2013 von der Polizei und dem Zoll erstattet.

 Erst Party, dann Prozess: Vor dem Amtsgericht Simmern müssen sich einige Besucher des Techno-Festivals Nature One verantworten. Es geht um Drogen. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Erst Party, dann Prozess: Vor dem Amtsgericht Simmern müssen sich einige Besucher des Techno-Festivals Nature One verantworten. Es geht um Drogen. TV-Foto: Archiv/Sven Eisenkrämer

Simmern. Das Gros der Verfahren wird mit einem Strafbefehl geahndet. In der Regel waren die Drogen für den Eigenbedarf bestimmt. Wenn der Beschuldigte aber zuvor schon mehrfach mit Drogen oder anderen Delikten strafrechtlich aufgefallen war oder beim Handel mit Betäubungsmitteln ertappt wurde, ist eine Verhandlung vor dem Amtsgericht fällig. Vier Männer hatte Richter Peter Hüttemann in dieser Woche geladen.
Gleich zwei Mal war ein junger Mann aus Kaiserslauern aufgefallen. Schon auf der Hinfahrt nach Hasselbach wurden während einer Verkehrskontrolle Drogen bei ihm entdeckt. Auf dem Festivalgelände an der ehemaligen US-Raketenstation Pydna ist er dann nochmals aufgefallen. "Die sind nicht für mich, ich habe die Pillen für Freunde mitgenommen", lautete seine Entschuldigung. Verschärfend war, dass erst eine Woche vor dem Festival eine Bewährungsfrist wegen Alkohol am Steuer abgelaufen war.
Vier Monate Gefängnis auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe lautete der Richterspruch. Die Bewährungszeit dauert vier Jahre. Zur Kontrolle ordnete Hüttemann regelmäßige Drogen-Screenings an.
Doppeltes Pech hatte ein Techno-Fan aus Königswinter. Nach der ersten Nacht verschwand seine Freundin inklusive der gemeinsamen Kasse auf Nimmerwiedersehen. Um sein Budget aufzubessern, übernahm der angehende Student ein gutes Dutzend Ecstasy-Tabletten von Zufallsbekannten. Die hatte er auf dem Zeltplatz - wo der Drogenkonsum Normalität gewesen wäre - kennengelernt. Beim Versuch, die Pillen zu versilbern, geriet er an verdeckte Ermittler der Polizei.
Vor Gericht war der Angeklagte voll geständig. Nur aus der Notlage sei er zum Dealer geworden. Mit Drogen habe er selbst nichts im Sinn gehabt. Allerdings mit Alkohol. 2013 verlor er wegen einer Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein. Den Schwur "Ich habe meine Lektion gelernt, ich gehe niemals mehr zu einem Techno-Festival", nahmen ihm sowohl Amtsanwalt Josef Dahmen, als auch Richter Hüttemann ab. 800 Euro Geldstrafe lautete das Urteil.
Den Hafturlaub nutzte ein Kölner für einen Ausflug zum Techno-Spektakel. Mit zwei Ecstasy-Pillen - die er für seine Freundin versteckt im Gürtel aufbewahrte - ging er der Polizei ins Netz. Diese Schilderung akzeptierte Hüttemann nicht. Angesichts diverser Vorstrafen im Drogenmilieu und Bewährungsauflagen kannte er kein Pardon. Er verurteilte den Kellner zu drei Monaten Haft, die er nun zusammen mit einer viermonatigen Vorstrafe auch absitzen wird. Haftbefehl erging an einen Mann aus Essen, der unentschuldigt vor Gericht nicht erschienen war. WD

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