Teilerfolg für Hinzerather Privatkläger

KOBLENZ/HINZERATH. Über die Klage des Hinzerathers Jörg Gliese, die sich gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn richtet, wird in zwei bis drei Wochen entschieden. Vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) einigten sich die Prozessbeteiligten schon jetzt darauf, dass der Privatmann aus dem Hinzerather Wohnprojekt "Kreativ im Alter" Lärmschutz erhält.

Um seinen Frachtflugverkehr ausbauen zu können, hat die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt-Hahn die Startbahn nach Genehmigung des Landes auf 3800 Meter verlängert. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2004 unternahm der Hinzerather Jörg Gliese, Mitglied des Altenwohnprojektes "Kreativ im Alter", rechtliche Schritte, unterstützt von der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn und von Bündnis 90/Die Grünen. Seine Klage wurde am Dienstag vor dem OVG Koblenz verhandelt. Da sich ein weiterer Privatmann im Vorfeld mit dem Flughafen geeinigt hatte, ist die Klage des Hinzerathers in dem Zusammenhang die einzige, bei der es um den Lärmschutz geht. Vor allem ging es dem 74-Jährigen, der nach einem Schlaganfall seit 1977 körperlich und sprachlich gehandicapt ist, und seinem Rechtsvertreter Klaus Benz aus Morbach aber um die Aufhebung der Genehmigung. Der Kläger kritisierte vor allem, dass dem Beschluss falsche Prognosen über Dichte und Zusammensetzung des Flugverkehrs zu Grunde gelegen hätten.Wohnprojekt wird als Seniorenzentrum anerkannt

Dass der Privatmann im Wohnprojekt "Kreativ im Alter" lebt, spielte ebenfalls eine Rolle in dem Verfahren. Diskutiert wurde, ob diese Einrichtung als Seniorenwohnzentrum eher in den Genuss von Schallschutzfenstern kommt als andere Anwohner. Zudem wohnt der Rentner dort zur Miete und nicht im Eigentum. Das könne seine Rechte, wenn es um die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geht, erheblich mindern, deutete der Vorsitzende Richter Jürgen Held an. Rechtsanwalt Benz plädierte dagegen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht ans Eigentum geknüpft werden dürfe. Und dann schlug die Stunde der Gutachter. Vor allem wollten die Richter des Achten Senats wissen, ob die Lärmschutzregelungen des Genehmigungsbeschlusses noch aktueller Stand der Dinge sind. Von Interesse war auch die als fehlerhaft monierte Verkehrsprognose. Carsten Gimboth, Jurist bei der Luftfahrtbehörde, wehrte sich: "Da werden Äpfel mit Birnen verglichen." Der Gutachter für die Verkehrsprognose war zunächst davon ausgegangen, dass noch in zehn Jahren keine ganz schweren - und entsprechend lauten - Maschinen fliegen würden. Tatsächlich aber fliegen sie schon heute, ohne voll beladen zu sein. Diese Aspekte wird das Gericht noch zu prüfen haben. Zu einem Vergleich kam es nicht. Dennoch machte Richter Held am Schluss deutlich, dass in der Verhandlung viel erreicht worden sei. Die Flughafenbetreiber-Gesellschaft sagte zu, dass der Hinzerather seine Wohnung so abgedichtet bekommt, dass der Lärm sich an seinem Ohr um 30 Dezibel vermindert. Außerdem wird das Wohnprojekt als Seniorenwohnzentrum anerkannt, so dass die Einrichtung womöglich auch in den Genuss von Dämmmaßnahmen kommt. Für alle Anwohner, die in der Einflugschneise leben, wird zudem die Beweisführung erleichtert, dass die Lärmschutzgrenzen überschritten werden: Sie müssen nur noch eine zu laute Nacht von einem Sachverständigen dokumentieren lassen. Mit einem Urteil wird in zwei bis drei Wochen gerechnet.

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