Tempo 30 auf dem "Koppelberg"

TRABEN-TRARBACH/WOLF. (red) Bereits in der vergangenen Woche wurde das Wohngebiet "Koppelberg" in Traben-Trarbach/Wolf, das bisher mit den Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) ausgeschildert war, mit einer Zonenbeschilderung versehen.

In dem gesamten Wohngebiet gilt nun eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Zudem ist zu beachten, dass in Geschwindigkeitszonen die Regelung "rechts-vor-links" gilt. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. Da im Traben-Trarbacher Wohngebiet "Koppelberg" keine Flächen gekennzeichnet waren, war das Parken unzulässig. In einer Tempo-30-Zone ist das Parken jedoch an allen Stellen zulässig, an denen es die Straßenverkehrsordnung allgemein erlaubt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort