Kommunalpolitik VG Thalfang: Hick-Hack um unbezahlte Anwaltskosten geht weiter

Thalfang · Nach wie vor gibt es in der Verbandsgemeinde Streit um Informationen über eine Rechtsberatung. Die Sprecher von vier Fraktionen haben jetzt Akteneinsicht beantragt.

 Im Rathaus in Thalfang soll über die Akteneinsicht gesprochen werden.

Im Rathaus in Thalfang soll über die Akteneinsicht gesprochen werden.

Foto: Klaus Kimmling

Aus welchen Gründen hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang, Marc Hüllenkremer, im Januar 2017 gemeinsam mit den Bürgermeister Reiner Roth und Richard Pestemer eine Kölner Anwaltkanzlei aufgesucht?

 Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der VG.

Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der VG.

Foto: Klaus Kimmling

Diese Frage beschäftigt immer noch die Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Neuer Liste im Rat der Verbandsgemeinde. Wie bisher bekannt, wollte der Bürgermeister Anfang 2017 von einer neutralen Seite Informationen zum Thema Kommunalreform einholen. Allerdings entsprach das Ergebnis offenbar nicht den Erwartungen, denn Hüllenkremer bezahlte die Rechnung nicht, weil es sich aus seiner Sicht um ungerechtfertigte Honorarforderungen handelte.

 Das Wappen der Verbandsgemeinde Thalfang.

Das Wappen der Verbandsgemeinde Thalfang.

Foto: Klaus Kimmling

Als dann die Anwaltskanzlei Klage eingereicht hatte, begann der Gemeinderat sich mit dem Thema zu beschäftigen. Ende September bereits forderten die Ratsmitglieder Akteneinsicht. Detlef Jochem von der SPD-Fraktion erhielt Antwort. Das Verfahren sei aus Sicht des Bürgermeisters offenbar abgeschlossen, hieß es, da der Verbandsgemeinderat die damalige Eilentscheidung, den Anwalt zu besuchen, nicht aufgehoben habe. (Der TV berichtete mehrfach)

Zudem hatte er zugesagt, alle nach Abschluss des Gerichtsverfahrens bei der Verbandsgemeinde verbleibenden Kosten persönlich zu ersetzen. Eine Akteneinsicht sei vorerst nicht möglich, da diese bei einer Rechtsanwaltskanzlei liegen. Jochem wurde aber Akteneinsicht eingeräumt, sollte die Meinung vorherrschen, dass die VG Prozessführer sei. Dann müsse der Verbandsgemeinderat per Beschluss diese einem bestimmten Personenkreis gewähren.

Darauf bezogen sich nun Detlef Jochem, Winfried Welter (CDU) und Werner Breit (FDP), als sie am 7. Dezember förmlich bei der Verbandsgemeinde Thalfang Antrag auf Akteneinsicht gemäß Paragraf 33 der Gemeindeordnung gestellt haben. Konkret wollen sie Akteneinsicht für das am Landgericht Trier anhängige Mahnverfahren der CBH Rechtsanwälte in Köln gegen die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wegen Rechtsanwaltvergütung.

Und damit schlägt das Thema erneut in der Verbandsgemeindratssitzung am 20. Dezember (17.30 Uhr, Gemeindehaus Berglicht) auf. Im Tagesordnungspunkt 12 ist der Antrag der Fraktionen auf Akteneinsicht vermerkt. „Auch wenn der Bürgermeister zugesagt hat, dass er die Kosten persönlich übernehmen würde, ist aber Fakt, dass die Verbandsgemeinde verklagt ist.

Das hatte bis jetzt einen bitteren Beigeschmack, es wurde der Anschein erweckt, als sei was zu verbergen,“ sagt Detlef Jochem, der froh ist, dass das Thema noch rechtzeitig auf die Tagesordnung der Sitzung gekommen ist. Werner Breit von der FDP-Fraktion sagt: „Ich sehe hier einen klaren Vertrauensbruch. Es muss restlos aufgeklärt werden, worum es bei dem Besuch in der Kanzlei ging.“

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