Thalfang muss nicht einschreiten

Das Verwaltungsgericht Trier bleibt dabei: Die Verbandsgemeinde Thalfang muss nicht aktiv werden, damit mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen von einem Privatgrundstück in Neunkirchen entfernt werden. Die Richter bestätigen damit einen früheren Bescheid.

Neunkirchen/Trier. Die gegen die Verbandsgemeinde (VG) Thalfang erhobene Klage der Ortsgemeinde Neunkirchen in Sachen Bahnschwellen ist unzulässig. Dies hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden. Die Ortsgemeinde wollte erwirken, dass die Verbandsgemeinde wegen auf einem Privatgrundstück zur Sicherung der Böschung und zur Einzäunung eines Reitplatzes eingebauten, mit Teeröl imprägnierten Bahnschwellen einschreitet. Teeröl gilt als giftig. Die Klage wurde aus zwei Gründen abgewiesen: Zunächst hatte es die Ortsgemeinde versäumt, zuvor ein notwendiges Widerspruchsverfahren anzustrengen, argumentierten die Richter. Darüber hinaus fehle es der Ortsgemeinde auch an der erforderlichen Befugnis. Ein Kläger muss, so die Richter weiter, geltend machen können, in seinen eigenen Rechten verletzt zu sein. Das sei nicht der Fall gewesen. Der Vollzug der Wasser- und Abfallgesetze falle nicht unter die im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltung. Es sei nicht Aufgabe der Ortsgemeinden, das Verwaltungshandeln von Behörden im Bereich des Umweltschutzes "auf rechtmäßiges Tun überprüfen zu lassen". Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats die Zulassung zur Berufung erwirkt werden. (AZ: 5 K 326/07.TR). Eine Klage in gleicher Sache gegen die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hatte Neunkirchen im April 2007 für beendet erklärt. "Unsere Auffassung kommt im Urteilstenor zum Ausdruck", kommentiert Finanz-Chef Michael Suska von der Verbandsgemeinde Thalfang das Urteil. Neunkirchens Ortsbürgermeister Pestemer selbst nimmt gegenüber dem TV nicht Stellung, hatte aber vor Gericht auf die Chemikalien-Verbotsverordnung hingewiesen, nach der es grundsätzlich rechtswidrig sei, derartige Bahnschwellen einzubauen (der TV berichtete). Winzer aus Graach würden laut Pestemer beispielsweise bei der Kriminalinspektion Wittlich vorgeladen, weil ihnen mit der Nutzung von imprägnierten Bahnschwellen als Weinbergs pfähle eine Straftat zur Last gelegt werde. Ob die Gemeinde Neunkirchen in Berufung geht, das will er mit dem Gemeinderat noch abklären. Vor Gericht hatte Pestemer an die Betroffenen appelliert, die Bahnschwellen entfernen zu lassen und einen Nachweis für bereits entsorgte Hölzer zu erbringen. Eigentümer Uwe Just sieht dazu keine Veranlassung. Man habe nach den Vorgaben der zuständigen Kreisverwaltung gehandelt. Er sieht sich gegenüber der Ortsgemeinde nicht in der Pflicht, zumal "wenn man so vorgeführt wird wie wir".