Thalfanger Gemeinderat hält an Flächen für Windkraft fest

Büdlich · Nach der zweiten Offenlage des Flächennutzungsplans bleibt es in der VG Thalfang bei den beiden Gebieten bei Horath und zwischen Heidenburg, Berglicht und Talling, auf denen Windräder errichtet werden können. Jetzt müssen die Ortsgemeinderäte über den Flächennutzungsplan beraten.

Büdlich. So wenige Mitglieder des Thalfanger Verbandsgemeinderates haben wohl selten am Ratstisch gesessen. Bei der jüngsten Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung von Behörden öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans haben lediglich acht der 22 Kommunalpolitiker sowie der Beigeordnete Georg Klein teilgenommen. Einige Ratsmitglieder haben gefehlt, andere mussten sich wegen Sonderinteresses fernhalten. Doch reicht dies zur Beschlussfassung, sagt Bürgermeister Marc Hüllenkremer. Und die Gemeindeordnung gibt ihm Recht. Denn dort ist festgelegt, das bei Sonderinteresse von Ratsmitgliedern lediglich noch ein Drittel der Abgeordneten an der Beratung anwesend sein muss, damit das Gremium beschlussfähig ist.
Inhaltlich hat es wenig Aufregendes gegeben. Eine monierte fehlerhafte Bekanntmachung der ersten Offenlage des Flächennutzungsplans wurde von den Mitarbeitern der Verwaltung als unschädlich erachtet, die Entfernung von ausgewiesenen Windkraftflächen zu Gemeinden mit 1000 Metern für ausreichend gehalten. Denn beim Erstellen des Flächennutzungsplans stehe noch nicht fest, wie hoch die Windräder sein können, die gebaut werden. Sind sie höher als 200 Meter, muss der Abstand 1100 Meter betragen.
Flächen für Windräder sind jetzt vorgesehen im westlichen Bereichs des Ranzenkopf bei Horath und Merschbach und auf einer halbkreisförmigen Fläche, die sich zwischen Heidenburg, Berglicht und Talling erstreckt. Der Gemeinderat hat die Vorschläge der Verwaltung zu den Abwägungen gebilligt. Lediglich die Freie Wählergruppe Erbes kopf hat kritisiert, dass die Planungen für Windkraftflächen sehr restriktiv ausfallen.
Jetzt müssen die 21 Thalfanger Ortsgemeinden über den Flächennutzungsplan beraten und abstimmen. Der Flächennutzungsplan gilt von diesen als gebilligt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden diesem zustimmen, in denen zudem zwei Drittel der Einwohner der VG wohnen. Dann befasst sich der VG-Rat erneut mit dem Thema, sagt Hüllenkremer. cst

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort