Kommunalpolitik Wenn der Chefsessel im Rathaus lange leer bleibt

Thalfang · Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang, ist seit sechs Monaten krank. Die Situation bereitet im dortigen Rathaus und auch seinem Stellvertreter Probleme. Und sie wirft Fragen auf.

 Ein Foto mit Geschichte: Die Beigeordnete Vera Höfner nimmt Marc Hüllenkremer am 8. Mai 2013 vor 200 Menschen den Amtseid ab. Derzeit ist der Rathaus-Chef länger erkrankt.

Ein Foto mit Geschichte: Die Beigeordnete Vera Höfner nimmt Marc Hüllenkremer am 8. Mai 2013 vor 200 Menschen den Amtseid ab. Derzeit ist der Rathaus-Chef länger erkrankt.

Foto: klaus kimmling (kik)

Die Verbandsgemeinde Thalfang ist derzeit praktisch ohne Bürgermeister. Denn Amtsinhaber Marc Hüllenkremer ist seit Mitte September 2018 krank. Bereits im Winter 2017/2018 hatte Hüllenkremer mehrere Monate wegen Krankheit im Thalfanger Rathaus gefehlt. Wo­ran der Rathauschef leidet, ist unbekannt. Auch ist unklar, wann der Verwaltungschef wieder dienstfähig sein wird. Sein Stellvertreter, der Erste Beigeordnete Burkhard Graul, will sich aus Gründen der Privatsphäre Hüllenkremers zu dessen Gesundheitszustand nicht äußern.

Natürlich kann auch ein Bürgermeister erkranken, auch längere Zeit. Aber wie ist denn die Gesetzeslage, wenn ein Bürgermeister als Chef einer Verbandsgemeinde so lange ausfällt wie in Thalfang?

Das sagt die Kreisverwaltung Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich will sich zur konkreten Personalie Hüllenkremer und damit zur konkreten Situation in Thalfang ebenfalls nicht äußern. Pressesprecher Manuel Follmann verweist stattdessen auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Demnach sei in der Gemeindeordnung festgelegt, dass der Erste Beigeordnete die Vertretung eines Bürgermeisters übernimmt, so lange der Amtsinhaber verhindert ist. Diese Vertretung erfolge ohne zeitliche Befristung. Jedoch könne sich bei längeren Erkrankungen die Frage der Dienstfähigkeit eines Beamten stellen, sagt Follmann. Beamte auf Zeit, wie ein auf acht Jahre gewählter Bürgermeister, seien bei der Frage, ob sie dienstfähig sind, den Beamten auf Lebenszeit gleichgestellt. Diese seien in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd dienstunfähig sind, sagt er. Bestünden Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, so sei der Erkrankte verpflichtet, sich nach Weisung des Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen zu lassen.

Was im konkreten Fall bedeutet, dass die Kreisverwaltung als übergeordnete Behörde einen VG-Bürgermeister zum Amtsarzt schicken kann. Dieser kann ihn daraufhin untersuchen, ob damit zu rechnen ist, dass der Erkrankte nach einer gewissen Genesungsdauer wieder seinen Dienst antreten kann. Ob beziehungsweise wann die Kreisverwaltung im Fall Hüllenkremer dies veranlassen wird, darüber gibt Follmann „wegen schutzwürdiger Interessen“ des Erkrankten keine Auskunft. Bei der sogenannten Dienst­unfähigkeit handele es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte unterliege, sagt Follmann.

Das sagt der Erste Beigeordnete „Ich möchte eine Lösung haben“, sagt Burkhard Graul zur langen Abwesenheit Hüllenkremers. Dies gelte für ihn persönlich, der ehrenamtlich die Geschäfte der Verwaltung führt, aber auch für die hauptamtlichen Fachbereichsleiter. „Es gibt Termine, die müssen über Monate im voraus vereinbart werden“, macht Graul deutlich.

Die Krankmeldungen des Bürgermeisters kämen sehr kurzfristig, so dass Terminangelegenheiten schlecht geplant werden können. „Wir planen so, als ob er nicht kommt“, erklärt Graul. Inzwischen verfährt der Erste Beigeordnete so, dass er diese Verpflichtungen zusagt, wenn er persönlich Zeit hat. Die Führung der Amtsgeschäfte als Fulltimejob schränken ihn auch in seinem Privatleben stark ein, sagt Graul, zumal er in Personalunion auch Ortsbürgermeister von Thalfang ist. Dazu stünden die Kommunalwahl und die Kommunalreform als wichtige Themen an.

Das sagt der Bürgermeister selbst Der TV hat vergeblich versucht, Marc Hüllenkremer für eine Stellungnahme zu erreichen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort