Revision Todesfahrt an der Mosel: Gericht verkürzt Fahrverbotsdauer für verurteilte Fahrerin

Ürzig/Morbach  · Todesfahrt an der Mosel: Gericht befasst sich erneut mit dem Fall und verkürzt die Dauer des Führerscheinentzugs der Angeklagten.

Todesfahrt an der Mosel: Gericht verkürzt Fahrverbotsdauer für verurteilte Fahrerin
Foto: TV/Friedemann Vetter

Am Kern des Urteils gegen eine Frau aus dem Hunsrück hat sich durch das Revisionsverfahren nichts geändert: Zwei Jahre und sechs Monate Haftstrafe sind jetzt rechtskräftig. D. hatte im  April 2017 auf der Bundesstraße 53 zwischen Erden und Ürzig einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Zwei Menschen im Auto starben, sie selbst und ein weiterer Insasse wurden schwer bis lebensgefährlich verletzt.

Was die von der Schwurgerichtskammer in Trier verhängten Haftstrafe für fahrlässige Tötung und Köperverletzung angeht, hatte der Bundesgerichtshof keine Beanstandungen. Dass es trotzdem zu einer Neuauflage des Prozesses am Trierer Landgericht kam, lag an der Regelung zum Entzug des Führerscheins. Drei Jahre lang sollte D. keine neue Fahrerlaubnis mehr erhalten dürfen. Die Bundesrichter störte, dass für diese Anordnung im ursprünglichen Urteil keine Begründung formuliert worden war. Im angewendeten Paragrafen 69a des Strafgesetzbuchs sei eine solche aber zwingend erforderlich. Aufgrund dieses formalen Fehlers landete der Fall wieder in Trier – diesmal befasste sich die große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Armin Hardt mit dem Fall.

Für die Angeklagte hat die Sache mit dem Führerschein nach eigener Aussage keine entscheidende Bedeutung. „Ich denke überhaupt nicht daran, je wieder ein Auto zu fahren“, meinte sie. Ihr Pflichtverteidiger Michael Rehberger erläuterte, die Aufarbeitung der Schuldfrage am Tod zweier Menschen und der eigene mehrmonatige Krankenhausaufenthalt mit lebensbedrohlichen Verletzungen hätten ein schweres Trauma hinterlassen. Richter Hardt konzentrierte sich in seiner Befragung der Angeklagten auf Aspekte zu ihrer sozialen Prognose. Zusammengerechnet mit der Untersuchungshaft sitzt D. seit inzwischen 20 Monaten im Gefängnis. In der JVA Zweibrücken hat sie psychotherapeutische und psychologische Hilfsangebote genutzt. Und inzwischen benennt sie auch ihren Drogenkonsum als Problem – im Verlauf der ursprünglichen Hauptverhandlung hatte sie dies noch von sich gewiesen. Am Tag des Unfalls hatte D. nachweislich Amphetamin konsumiert.  Kombiniert mit starker Übermüdung und einem lautstarken Streit mit ihrem dann tödlich verunglückten Lebensgefährten war dies der Grund für die folgenden fatalen Ereignisse: Kontrollverlust, Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr, Durchbrechen der Leitplanke und ein Beinahe-Absturz über die Böschung in die Mosel. Wenige Jahre zuvor hatte D. bereits eine Geldstrafe über 500 Euro nebst einmonatigem Führerscheinentzug wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss erhalten.

Mit Hilfe einer Drogenberatung will sie diesen zerstörerischen Pfad nun verlassen. Die Justiz sieht dafür gute Aussichten und hat die Reststrafe in einer anderen Entscheidung zur Bewährung ausgesetzt. Auf einen Führerschein wird sie dabei noch weitere anderthalb Jahre lang verzichten müssen. Das Gericht entschied, dass die Fahrerlaubnis insgesamt zwei Jahre und sechs Monate zu entziehen sei. Die verstrichene Zeit sei anzurechnen.

„Dass Sie sich wissentlich unter Drogeneinfluss und übermüdet ans Steuer gesetzt haben, beweist, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich ungeeignet sind“, begründete Richter Hardt. 

Das leicht veränderte Urteil ist rechtskräftig.

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