Tödlicher Unfall bei Langweiler: Autofahrer muss ins Gefängnis
Langweiler · Im Dezember 2013 erfasste er bei Langweiler einen alkoholisierten Mann auf der Straße, schleifte ihn ein ganzes Stück mit und fuhr dann weiter - dafür muss ein 31-Jähriger nun für ein Jahr ins Gefängnis.
Er erfasste einen alkoholisierten Mann auf der Straße, schleifte ihn noch ein ganzes Stück mit und fuhr dann weiter - angeblich, weil er nicht an einen Unfall geglaubt hatte. Nach einem Bericht der Rhein-Zeitung verurteilte das Amtsgericht Idar-Oberstein den 31-jährigen Unglücksfahrer nun zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Als besonders schwerwiegend wertete es das Gericht, dass der Fahrer nach dem Aufprall das Fahrzeug nicht gebremst hatte, sondern das Opfer noch mehr als 100 Meter weit mitgeschleift hatte. Das war aus dem technischen und dem medizinischen Gutachten hervorgegangen. Erst dadurch, so erläuterte Pfeifer in seiner Urteilsbegründung, habe sich das Opfer die tödlichen Verletzungen zugezogen.
Der Verurteilte hätte es aufgrund von Geräuschen und dem Fahrverhalten seines Autos eigentlich registrieren müssen, dass etwas nicht stimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann am Landgericht Berufung einlegen.
Der Angeklagte hatte das Geschehen zwar eingeräumt, aber angegeben, er habe an dem Abend geglaubt, er sei über einen größeren Ast gefahren. Erst nachdem der Unfall in den sozialen Netzwerken im Internet diskutiert wurde, sei er auf die Idee gekommen, dass er der Verursacher sein könnte. Auf seine Spur kam die Polizei nach intensiven Fahndungsmaßnahmen durch Hinweise aus der Bevölkerung.