Touristin stirbt bei Sturz

Der tödliche Sturz einer 65-jährigen Touristin im Sommer 2006 auf der Außentreppe einer Cochemer Pension, der das Amtsgericht Cochem drei Verhandlungstage lang beschäftigte, fand mit einem milden Urteil seinen Abschluss.

Cochem. (bme) Die Wirtsleute wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verwarnt und zu Geldstrafen von je 60 Tagessätzen à 40 Euro und 60 Tagessätzen à 20 Euro unter Vorbehalt verurteilt. Das entspricht einer Bewährung, die Amtsrichter Wilfried Johann auf ein Jahr festsetzte. Damit gilt das Ehepaar weiterhin als nicht vorbestraft. Es muss die Kosten des Verfahrens tragen, erhielt aber keine weiteren Auflagen.

Der Richter berücksichtigte dabei die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Pensionsinhaber, die zur Zeit des Unglücks keine Haftpflichtversicherung hatten. Die entscheidende Frage im Strafverfahren, ob die Beleuchtung der Außentreppe hinab zur Pension mangelhaft war und den Sturz der Frau zur Folge hatte, untersuchte der Sachverständige Eugen Weiten bei einem Ortstermin. Da das Sehvermögen der Verstorbenen im Nachhinein nicht feststellbar war, musste sich das Gutachten auf die damalige Beleuchtung beschränken. Fazit des Sachverständigen: Die Sicht der Gäste, die gegen 22.30 Uhr vom Abendessen zur Pension zurückkehrten, war sehr eingeschränkt, zumal an diesem Abend die Straßenlaterne ausgefallen war. Für die ortsunkundige Frau war der 36 Zentimeter tiefe Schacht am Fuß der Treppe nur schwer erkennbar. In diesen Schacht stürzte sie und zog sich die tödlichen Kopfverletzungen zu. Der Sachverständige konnte aber auch eine gewisse Mitschuld des Opfers nicht ausschließen, weil nicht mehr nachzuvollziehen war, ob die Frau zu schnell ging oder den Blendeffekt der von ihrem Lebensgefährten plötzlich eingeschalteten Hauslampe nicht abwartete. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der genaue Ablauf des Geschehens nicht mehr feststellbar sei. Er betonte aber: "Eins steht fest, der Schacht war nicht ausreichend abgesichert." Nach Ansicht des Staatsanwalts hätte ein Geländer den Tod verhindert. Gleichwohl sah er Gründe, das Urteil "erheblich zu mildern", unter anderem wegen der Unbescholtenheit der Angeklagten und ihrer Mithilfe bei der Aufklärung. Die Verteidiger des Ehepaares sahen eine Kausalität zwischen mangelnder Beleuchtung, fehlender Absperrung und dem Sturz nicht als erwiesen an. Ein Anwalt verwies auf das Landgericht Düsseldorf, das einen Sturz als "allgemeines Lebensrisiko" ansieht. Es sei auch nicht auszuschließen, dass die Frau aus gesundheitlichen Gründen oder wegen zu viel Alkohols das Gleichgewicht verloren habe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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