Traben-Trarbach: Tourismus-Chef darf wieder arbeiten

Traben-Trarbach · Im Streit zwischen Traben-Trarbach und dem im Mai entlassenen Tourismus-Chef Matthias Holzmann haben sich die Ereignisse am Donnerstag überschlagen. Das Ergebnis: Holzmann bekommt das Geld, das ihm rechtlich zusteht, und geht ab Freitag wieder arbeiten.

 Hübsch anzusehen ist das Moselstädtchen Traben-Trarbach. Doch hinter den Kulissen tobt ein heftiger Streit, bei dem keiner nachgeben will. Links der Beschuldigte: der ehemalige Leiter der Touristinfo in Traben-Trarbach, Matthias Holzmann. Rechts die Anklagende: Traben-Trarbachs Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus.

Hübsch anzusehen ist das Moselstädtchen Traben-Trarbach. Doch hinter den Kulissen tobt ein heftiger Streit, bei dem keiner nachgeben will. Links der Beschuldigte: der ehemalige Leiter der Touristinfo in Traben-Trarbach, Matthias Holzmann. Rechts die Anklagende: Traben-Trarbachs Stadtbürgermeisterin Heide Pönnighaus.

Foto: Katharina Hammermann/Winfried Simon

Womöglich zeichnet sich in dem nun schon seit Weihnachten 2011 wütenden Streit um den Traben-Trarbacher Tourismus-Chef Matthias Holzmann eine Lösung ab, die der Moselstadt zum nahenden Fest ein wenig Frieden beschert. Denn am Donnerstag passierte vieles gleichzeitig. Die Folge dessen: Holzmann bekommt bald sein Geld und wird ab Freitag wieder arbeiten gehen. Die Stadt bietet ihm zudem Vergleichsgespräche an. Doch zurück zum Anfang der langen, komplizierten Geschichte des Streits. Ein Streit, der seinen Ursprung darin hatte, dass der zunächst als Erfolg gefeierte erste Wein-Nachts-Markt deutlich teurer geworden war, als geplant. Die Stadt, an deren Spitze als ehrenamtliche Bürgermeisterin Heide Pönnighaus steht, sah die Schuld bei Holzmann und kündigte ihm. Zu Unrecht, wie das Trierer Arbeitsgericht befand, das weder den von Pönnighaus erhobenen Vorwurf der Urkundenfälschung noch den der arglistigen Täuschung nachvollziehen konnte und zudem bemängelte, dass die Stadt den Personalrat, der über die Kündigung entscheiden sollte, bewusst unrichtig und irreführend informiert habe. Dem Urteilsspruch zufolge muss Traben-Trarbach den Leiter der Tourist-Info weiter beschäftigen und bezahlen. Auch rückwirkend. Da die Stadt das zunächst nicht wollte, hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues Donnerstag einen Beschluss zur Pfändung der städtischen Konten gefällt, der den Banken Freitag vorliegen müsste. Allerdings ist dieser inzwischen überflüssig. Denn gleichzeitig hat das Landesarbeitsgericht einen Antrag der Stadt abgelehnt, der diese Zwangsvollstreckung verhindern sollte. Die Folge: Margit Bastgen, Rechtsanwältin der Stadt, teilte Holzmanns Anwalt mit, dass das Geld "unverzüglich zur Auszahlung" gebracht werde und sein Mandant am Donnerstag wieder "wie gewohnt" seine Arbeit aufnehmen solle. Das hat Holzmann auch vor. Im März soll das Arbeitsgericht Trier über die von der Stadt beantragte Auflösung des Arbeitsvertrags entscheiden. Aber wer weiß, vielleicht findet sich bis dahin ja noch eine andere Lösung.

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