Verkehr Radfahrer stirbt nach Wohnwagen-Unfall an der Mosel: Gericht spricht Urteil wegen fahrlässiger Tötung

Traben-Trarbach · Vor einen knappem Jahr gab es einen tödlichen Unfall in der Nähe von Traben-Trarbach. Der Verursacher wurde nun verurteilt. Was damals passiert ist und welche Strafe auf den Fahrer zukommt.

Traben-Trarbach: Verurteilung nach tödlichem Wohnwagen-Unfall
Foto: Roland Morgen

(hpl) Ein inzwischen 29-jähriger Autofahrer muss wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 5400 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht in Bernkastel-Kues. Der Mann fuhr am 30. Mai vergangenen Jahres auf der B 53 bei Traben-Trarbach mit seinem Auto, an dem ein Wohnwagen hing. Der Wohnwagen löste sich plötzlich und prallte gegen zwei Radfahrer. Ein 64-jähriger Radfahrer starb bei dem Unfall, eine 59-Jährige wurde schwer verletzt, wie damals die Polizei in Zell berichtete. Das Amtsgericht in Bernkastel-Kues hat das Strafverfahren gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung nun abgeschlossen.

Urteil des Amtsgerichts: Fahrlässige Tötung eines Radfahrers an der Mosel

Das Gericht ermittelte die Ursache des Unfalls. Ein an dem Auto des Täters angehängter Wohnwagen hatte sich demnach infolge unsachgemäßer Sicherung gelöst und war daraufhin mit den auf dem Moselradweg fahrenden Radfahrern kollidiert. Beide Radler konnten nicht mehr rechtzeitig ausweichen.

Gegen den Autofahrer erging – nachdem ein Sachverständiger die Unfallursache rekonstruiert hatte – ein Strafbefehl des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, mit welchem der Unfallverursacher zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurde. Insgesamt muss der Täter nunmehr 5400 Euro zahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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