Traben-Trarbacher fuchtelt an Fastnacht mit Eisenschwert herum - Strafe: 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, Waffe wird einbehalten

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach · Mit der Faust und einem Schwert hat ein Traben-Trarbacher an Fastnacht ein Buswartehäuschen demoliert. Die Strafe gegen den bisher unbescholtenen Mann fiel milde aus. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Schwert bekommt er nicht wieder.

Verkleidungen gibt es an Fastnacht viele. Dass aber jemand mit einem 1,20 Meter langen und zwei Kilogramm schweren Eisenschwert unterwegs ist, gehört nicht zum närrischen Alltag. Der 22 Jahre alte Traben-Trarbacher, der auf der Anklagebank des Bernkastel-Kueser Amtsgerichtes sitzt, machte mit genau solchen einem Schwert an Weiberdonnerstag 2014 Traben-Trarbach unsicher.

Er habe damit auf dem Bahnhofsvorplatz herumgefuchtelt und dann auf ein Buswartehäuschen eingeschlagen. Dabei sei die Fensterscheibe zerstört worden und ein Schaden von etwa 2600 Euro entstanden, heißt es in der von Staatsanwältin Stefanie Wöste verlesenen Anklageschrift. Er habe die Scheibe mit der Faust eingeschlagen. Es könne aber sein, dass er hinterher auch noch das Schwert eingesetzt habe, sagt der Angeklagte. Warum er das getan hat, fragt Richter Oliver Emmer. Er sei alkoholisiert gewesen und habe Probleme mit Ämtern, der Krankenkasse und seinem ehemaligen Arbeitgeber gehabt, antwortet der Mann. Mit seiner Randale, bei der er sich selbst am Arm verletzte, habe er "Druck abgebaut".

Richter Emmer versucht dem bisher unbescholtenen Mann eine Brücke zu bauen und ihn vor einer Strafe zu schützen, die sich im Zentralregister niederschlägt. "Wollen Sie das Schwert wieder haben", fragt er den jungen Mann. "Ja" antwortet der. Dann müsse er ein Urteil sprechen, sagt Emmer. "Denn wir werden unter allen Umständen verhindern, dass Sie an Fastnacht mit so etwas durch die Gegend laufen", erläutert er. Der arbeitslose Angeklagte, der seit wenigen Monaten unter gesetzlicher Betreuung steht, berät sich mit seiner Betreuerin und verzichtet dann auf Rückgabe des Schwertes.

Der Richter gibt ihm eine Auflage mit auf den Weg. Wenn er 80 Stunden für einen gemeinnützigen Zweck arbeitet, gilt er weiter als nicht vorbestraft und das Verfahren wird eingestellt. Die Scheibe muss er auch bezahlen.

Das Schwert hat der Mann 2013 von seiner Mutter bekommen. Die hat es ihm bei einem Mittelaltermarkt gekauft. Der Sohn sollte es abbezahlen. So lange bleibe es in ihrem Eigentum, hatte sie angeordnet.

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