Trecker darf vorerst wieder über B 50 tuckern

Weiperath/Koblenz · Willi Feilen aus Weiperath darf mit seinem Trecker vorläufig wieder über die B 50 fahren. Darauf hat er sich mit den Land geeinigt. Beendet ist das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz damit aber noch nicht.

 Willi Feilen hat einen Teilerfolg errungen: Vorerst darf er mit seinem Traktor die Schnellstraße B 50 wieder nutzen. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Willi Feilen hat einen Teilerfolg errungen: Vorerst darf er mit seinem Traktor die Schnellstraße B 50 wieder nutzen. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Weiperath/Koblenz. Zufrieden ist Landwirt Willi Feilen noch nicht. Auch wenn er mit seinem Traktor wieder über die Schnellstraße B 50 am Flughafen Hahn fahren darf, obwohl sein Trecker deutlich langsamer ist als die geforderten 60 Kilometer pro Stunde. Die Regelung gilt allerdings nur vorläufig - bis das Land geprüft hat, welche Fahrzeuge auf der Straße zulässig sind und ob es ausreichend Ausweichwege gibt. Darauf haben sich der Bauer aus Weiperath und das Land vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz geeinigt. Die Gefahr und die Unfallrisiken durch den langsamen Verkehr hätten dem Gericht Bauchschmerzen bereitet, sagt Feilen. Es hätte aber auch erkannt, dass es Verbesserungsbedarf für die Landwirte gebe. Insgesamt sei die Ausnahmeregelung nur ein kleiner Erfolg, macht der Weiperather deutlich. Er ist überzeugt: "Es ist politischer Wille, dass der langsame Verkehr auf der B 50 nicht zugelassen ist."
Feilens Fall wurde bereits Anfang des Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz verhandelt. Er hatte geklagt, damit er die B 50 mit seinem Traktor wieder nutzen darf. Landwirtschaftliche Maschinen sind dort seit September 2011 nicht mehr erlaubt, weil nach Ansicht des Landesbetriebs Mobilität (LBM) nun zumutbare Ersatzwege zur Verfügung stehen. Auch sei die Gefahr zu hoch, wenn langsame Traktoren den Verkehr auf der Schnellstraße störten, sagte der LBM.
Dagegen wehrte sich Feilen: Auf der B 50 sei landwirtschaftlicher Verkehr gefahrlos möglich; die Wege seien hingegen eine Katastrophe. Zudem müsse er dadurch große Umwege und höhere Kosten und höhere Kosten in Kauf nehmen. Das Gericht gab ihm recht. Die Begründung: Durch den erfolgten vierspurigen Ausbau bestehe die frühere Gefahrenlage durch langsame Fahrzeuge nicht mehr. Sie könnten problemlos überholt werden.
Nutzen durfte der Weiperather die B 50 dennoch nicht - er musste weiter auf Wirtschaftswege ausweichen, um sein Obst und Gemüse in Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) zu verkaufen. Denn der LBM legte Berufung gegen das Urteil ein.
Eine endgültige Entscheidung steht nun noch aus. Das Verfahren ruht, bis das Prüfverfahren des Landes beendet ist. Bis dahin darf zumindest Willi Feilen mit seinem Traktor wieder über die B 50 tuckern. Ob ihm dabei auch Kollegen begegnen, hängt vom LBM ab. Dort heißt es: "Über Ausnahmegenehmigungen an Dritte wird auf Antrag separat entschieden."

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